Lexipedia

Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-09-15

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-09-15

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt Ihnen Nichteintreten. Das Anliegen ist an sich durchaus verständlich. Wegweisungen sollen vollzogen werden können, das gehört zum Rechtsstaat. Es gehört aber eben auch zum Rechtsstaat, dass die körperliche Integrität wo immer möglich geachtet und keine gesetzgeberische Hektik an den Tag gelegt wird, wo es nicht zwingend nötig ist. Wir sprechen hier von ein paar Dutzend Personen, die im Moment nicht aus der Schweiz weggewiesen werden können, und nicht von Hunderten.

Es ist für mich keine Frage der harten, aber fairen oder konsequenten Asylpolitik. Diese Vorlage betrifft vor allem eine praktische Frage. Sie weist folgende praktische Problematiken auf:

1.[NB]Medizinische Massnahmen unter Zwang sind aus medizinethischer Sicht immer problematisch. Es gibt einen Artikel der Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte - von Leuten also, die sich vielleicht mit dem Sachverhalt besser auskennen als wir -, in dem sie schreibt, dass sie aus medizinethischer Sicht mit dieser Massnahme Mühe hat.

2.[NB]Der Kommissionspräsident hat gesagt, es gehe ja nur um einen "harmlosen" Covid-Test. Ja, natürlich ist der Test harmlos, wenn Sie schön brav auf dem Stuhl sitzen, den Kopf nach hinten neigen und warten, bis das Stäbchen hineingeschoben wird. Sie können sich vorstellen, dass es nicht so einfach ist, gegen den Willen einer Person einen solchen Test durchführen zu müssen, z. B. das Stäbchen bis tief nach hinten hineinzuschieben oder jemanden gegen seinen Willen spucken zu lassen, damit die Menge dann für einen Test reicht; das [PAGE 808] ist nicht so einfach. Genau aus diesen Gründen haben wir normalerweise für medizinische Zwangsmassnahmen, die es natürlich gibt - da gebe ich dem Kommissionspräsidenten und dem Kommissionssprecher recht -, hohe Hürden, und es muss ein starkes öffentliches Interesse bestehen.

Jetzt sieht die Vorlage in Artikel 72 Absatz 4 tatsächlich vor, dass ein Test nicht gemacht werden darf, wenn eine Gesundheitsgefährdung besteht. Erstens einmal bedeutet das, dass diejenigen Personen, die sich gegen einen solchen Test körperlich wehren, indem sie z. B. den Kopf schütteln, den Test verunmöglichen können. Die Durchsetzbarkeit bei diesen Personen ist im Prinzip nicht gegeben, weil sie einen Test ohne Weiteres verunmöglichen können.

Der zweite Punkt ist, und das ist für mich eigentlich ein sehr zentraler Punkt, dass es nicht nur schwarz-weiss ist. Es gibt nicht nur die Situation, wo es klar ohne Gesundheitsgefährdung geht, und die Situation, wo ganz klar eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Das Leben ist nicht so schwarz-weiss, wie wir bei der Gesetzgebung manchmal denken, sondern es gibt viele Grauschattierungen und Grautöne.

Stellen Sie sich vor, die zuständige Gesundheitsfachperson, diese Fachperson muss jetzt entscheiden, ob sie den Test macht oder nicht, ob es ohne Gefährdung geht oder dann doch nicht. Es wurde in der Kommission heute Morgen gefragt, ob es gegen diesen Test ein Rechtsmittel gibt. Das gibt es nicht, denn es ist eine Vollzugsmassnahme. Aber es gibt das Strafrecht; und wenn so eine Gesundheitsfachperson zum Schluss kommt, dass sie jetzt diesen Test macht, und es am Schluss zu einer gesundheitlichen Schädigung, zu einer Körperverletzung kommt, dann wird diese Gesundheitsfachperson mit dem Strafrecht zu tun haben.

Ich frage mich, ob diese paar Dutzend Personen es rechtfertigen, hier entweder eine faktisch nicht durchsetzbare Vorlage zu machen oder eine, die dann durchgesetzt wird, aber strafrechtliche Folgen für das beteiligte Gesundheitspersonal haben kann.

Ich meine, wir sollten mit Dringlichkeiten sparsam umgehen, ich meine, wir sollten durchsetzbare Gesetze machen, und ich meine, das ist hier nicht gegeben. Deshalb nochmals: Ich beantrage Ihnen Nichteintreten.