Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-15
Wortprotokoll
Nur kurz: Frau Kollegin Vara hat berechtigterweise die Frage aufgeworfen, was für einen Grund es gibt, im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches jetzt etwas zu ändern, was in keiner Vernehmlassung stand und nur indirekt einen Bezug zur Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung hat. Ja, es hat nur indirekt einen Bezug, aber es hat einen Bezug. Sie wissen das, auch Herr Zopfi weiss das. Was ist der Grund, dass wir uns mit dieser Vorlage auseinandersetzen?
Der Grund ist, dass in breiten Kreisen der Bevölkerung die Auffassung besteht, wir würden eine Kuscheljustiz betreiben und das Mindeststrafmass sei bei vielen Delikten zu tief angesetzt. Insofern ist das der Versuch, über diese Kann-Formulierung etwas zu kompensieren, ohne im Besonderen Teil bei vielen Delikten Mindeststrafen festzulegen. In diesem Sinne bekommt der Richter - es wurde mehrfach gesagt - mehr Entscheidungsspielraum, erstens innerhalb des vorhandenen Strafrahmens die Strafe festzulegen und zweitens auch zu entscheiden, ob die Rechtswohltat des bedingten Strafvollzugs gewährt werden kann oder nicht.
Ich verwehre mich also dagegen, dass wir als Bombenleger bezeichnet werden. Ich verwehre mich dagegen, dass eine Verschärfung beabsichtigt werde, die automatisch für alle Delikte im Besonderen Teil gelte. Im Gegenteil, es ist ein sanfter Versuch, dem Richter im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches ohne Anhebung von Mindeststrafmassen mehr Möglichkeiten einzuräumen.