Rieder Beat · Ständerat · 2021-09-15
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-15
Wortprotokoll
Es geht um eine Fristverlängerung. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, die Behandlungsfrist für die drei Initiativen 14.301, 14.311 und 16.408 um zwei Jahre, bis zur Herbstsession 2023, zu verlängern.
Kurz zur Ausgangslage: Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat den Standesinitiativen Tessin und Genf bereits Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat diesen Entscheid am 26. Juni 2015 gefällt. Der Ständerat hat die Behandlungsfrist für die beiden Standesinitiativen am 12. Juni 2017 und wieder am 4. Juni 2019 jeweils um zwei Jahre verlängert. Der parlamentarischen Initiative Jositsch hat die RK-S am 30. August 2016 Folge gegeben, die RK-N hat diesem Entscheid am 6. April 2017 zugestimmt, und unser Rat hat am 4. Juni 2019 ebenfalls eine Fristverlängerung vorgenommen.
Nun, wie ist der Stand bei diesen drei Geschäften? Das Anliegen der Standesinitiative Tessin ist Gegenstand der laufenden Differenzbereinigung zu Artikel 285 des Strafgesetzbuches im Rahmen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Strafrahmen. Der Zufall will es, dass Sie heute Morgen über diesen Artikel beraten haben, und sobald diese Differenz bereinigt ist, kann man die Initiative des Kantons Tessin dann auch entsprechend abschreiben.
Die Anliegen der Standesinitiative Genf und die der parlamentarischen Initiative Jositsch werden von der Kommission im Rahmen der separaten Vorlage zur Revision des Sexualstrafrechts geprüft. Der Entwurf zu dieser Vorlage, die sich relativ kompliziert angeht, wird voraussichtlich im Jahre 2022 in unseren Rat kommen. Es geht um den Entwurf[NB]3, den wir ja zu Recht aus der Vorlage zur Harmonisierung der[NB]Strafrahmen[NB]abgespaltet haben und separat behandeln werden.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Umsetzungsfrist für die Initiativen bis zum Abschluss der genannten Arbeiten um zwei Jahre verlängert werden sollte und die entsprechenden Initiativen dann entweder erfüllt sind und abgeschrieben werden können oder weiterzubehandeln sind.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen und die Fristverlängerung anzunehmen.
[VS]