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Rieder Beat · Ständerat · 2021-09-15

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-15

Wortprotokoll

Wir gehen vom Kanton Glarus in den Kanton Tessin und zum Bundesstrafgericht. Kurz zur Ausgangslage dieses Geschäftes, das sich in der zweiten Phase befindet: Es geht um eine Abänderung von Artikel 1 Buchstabe c der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht. Dort wird von unserer Kommission beantragt, die Zahl der Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen von gegenwärtig drei auf höchstens vier aufzustocken.

Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen hat am 28.[NB]Januar 2021 nach Anhörung des Präsidenten der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts beschlossen, die parlamentarische Initiative zur Erhöhung der Richterstellen an der Berufungskammer einzureichen. Die Anhörung des Präsidenten der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ergab, dass der Arbeitsanfall bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in den letzten Jahren stark zugenommen hat und insbesondere fast zwei Drittel der Verfahren in deutscher Sprache geführt werden. Nun ist es aber von der sprachlichen Verteilung her so, dass an der Berufungskammer ein Richter deutscher Sprache, ein Richter französischer Sprache und ein Richter italienischer Sprache vorhanden sind. Daher wäre eine sprachliche Verteilung unter der Berücksichtigung der Eingänge mit der Erhöhung der Zahl der Stellen der ordentlichen Richterinnen und Richter besser möglich und würde diesen Engpass bei der Berufungskammer beseitigen.

Sowohl von der Geschäftsprüfungskommission bzw. der zuständigen Subkommission als auch von der Gerichtskommission wird die Aufstockung um diese Stelle unterstützt. Verschiedentlich wurde sogar eine Aufstockung von drei auf sechs und nicht, wie nun vorgesehen, auf vier Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen beantragt. Ihre Kommission geht davon aus, dass der Belastung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts mit der Erhöhung auf vier Stellen genügend Rechnung getragen werden kann. Man sprach sich daher dafür aus, die Zahl der Stellen nicht auf sechs Vollzeitstellen, sondern nur auf vier Vollzeitstellen festzulegen.

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen gab am 26.[NB]März 2021 mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser parlamentarischen Initiative unserer Kommission Folge. An unserer Sitzung vom 20. Mai 2021 haben wir den Vorentwurf, der sehr kurz gehalten ist, beraten, sind darauf eingetreten und haben die Verordnungsänderung entsprechend beschlossen. Der Bedarf ist offensichtlich akut, und um diesem Umstand Rechnung zu tragen, haben wir das Geschäft prioritär behandelt und gestützt auf Artikel 3a des Vernehmlassungsgesetzes auf eine Vernehmlassung verzichtet.

Die Verordnungsänderung weist keine grosse Tragweite auf und betrifft nur die Zahl der Richterstellen an der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Der Bundesrat stimmt dieser Vorlage auch zu.

Kern dieser Änderung ist, dass das Bundesstrafgericht neu höchstens vier Vollzeitstellen umfassen kann. Diese vier Vollzeitstellen können, müssen aber nicht ausgeschöpft werden. Dadurch besteht auch eine gewisse Flexibilität der Gerichtskommission hinsichtlich der Stellenausschreibungen. Mit der möglichen Erhöhung der Anzahl Richterstellen an der Berufungskammer wird der Belastung dieser Kammer Rechnung getragen. Gleichzeitig wird der Gerichtskommission damit die Möglichkeit gegeben, die Stellenausschreibungen hinsichtlich der erforderlichen Sprache anzupassen und das Gericht in Bezug auf den Arbeitsanfall ausgewogener zu bestellen.

Ich bitte Sie darum im Namen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, auf das Geschäft einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Ich werde nur einmal sprechen.