Sauter Regine · Nationalrat · 2021-09-16
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-16
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag in Block 1, gleichzeitig aber auch für die FDP-Liberale Fraktion.
Lassen Sie mich zu Beginn der Differenzbereinigung rekapitulieren, von welchen Überlegungen sich die FDP-Liberale Fraktion bei der Beratung dieses Gesetzes leiten lässt: Wir anerkennen, dass es einen gewissen Handlungsbedarf gibt. Aus unserer Sicht nicht bestritten ist der Schutz der Jugendlichen. Sinnvoll ist es zudem, dass Tabakprodukte und neue alternative Produkte, wie z. B. E-Zigaretten, nicht mehr der Lebensmittelgesetzgebung unterstehen; gerade den neuen Produkten tragen differenzierte Regelungen besser Rechnung. Die Anerkennung dieser Produkte macht zudem Sinn, können sie doch Raucher dazu bewegen, auf ein weniger schädliches Produkt umzusteigen.
Allerdings, und das haben wir bereits bei der Eintretensdebatte gesagt, haben wir auch massgebliche Vorbehalte gegen den vorliegenden Entwurf:
1.[NB]Verkaufsverbote sowie gezielte Restriktionen bezüglich der Werbung lassen sich nur und ausschliesslich aus Gründen des Jugendschutzes rechtfertigen, somit bezogen auf Minderjährige, nicht jedoch auf Erwachsene. Von den Erwachsenen ist zu erwarten, dass sie das Gefährdungspotenzial von Raucherwaren kennen und einschätzen und eine selbstbestimmte, informierte Entscheidung treffen können.
2.[NB]Es gilt, daran zu erinnern, dass wir hier von legalen Produkten sprechen, die im Verkauf normal erhältlich sind. Der Tabakindustrie muss es somit möglich sein, ihre Produkte zu bewerben und zu vertreiben, wie dies anderen Produzenten von Konsumgütern auch möglich ist. Der Jugendschutz darf nicht als Vorwand benutzt werden, um weitergehende Kommunikations- und Werbeverbote für legale Produkte einzuführen.
Der Nationalrat hat in seiner ersten Lesung eine differenzierte Regelung der Werbevorschriften vorgenommen. Der Ständerat ist nun an verschiedenen Stellen wieder auf einen restriktiveren Kurs eingeschwenkt. Hier gilt es somit, nochmals Korrekturen vorzunehmen. Unsere Fraktion wird die jeweiligen Minderheitsanträge unterstützen.
Zu meiner Minderheit bei Artikel 6 Absatz 1bis: Die bereits vorgesehenen und auch nicht bestrittenen Restriktionen reichen aus, z. B. die Vorgabe, dass von den Produkten keine direkte Gefahr für die Gesundheit ausgehen darf oder dass sie nicht toxisch sein oder psychotrope Wirkung haben dürfen. Zusätzliche Vorgaben braucht es nicht. Insbesondere ist zu beachten, dass sich diese Vorgaben auch auf die elektronischen Produkte erstrecken würden, so z. B. das Verbot der Zugabe von Menthol. Gerade diese Produkte basieren ja aber zum Teil darauf, dass sie unterschiedliche Geschmacksrichtungen hervorbringen, und das muss auch weiterhin möglich sein.
Bei Artikel 7 Absatz 1 unterstützen wir grossmehrheitlich den Antrag der Mehrheit. Wir sind der Meinung, dass es um eine Frage geht, die nicht im Gesetz, sondern auf Verordnungsstufe geregelt werden soll. Es kann ja nicht sein, dass wir jedes Mal den ganzen Gesetzgebungsprozess in Gang setzen müssen, wenn die Verwendung einer Zutat in einem Tabakprodukt oder einer elektronischen Zigarette neu geregelt werden soll.