Glarner Andreas · Nationalrat · 2021-09-16
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-16
Wortprotokoll
Selbstverständlich will auch die SVP-Fraktion, dass Jugendliche und Erwachsene, soweit nötig und sinnvoll, vor den negativen Folgen des Nikotinkonsums geschützt werden. Dieses Gesetz aber atmet den Geist einer freiheitsfeindlichen Verbotswirtschaft, den Geist der WHO, die allen Staaten die gleichen Verbote auferlegen will, statt - in Klammern bemerkt - endlich einen guten Job in der Pandemie zu machen.
Es gilt nun aber, wirklich aufzupassen, dass wir nicht in eine Bevormundungssituation geraten. Der erwachsene Mensch ist durchaus in der Lage, Werbung richtig einzuordnen. Es ist nicht nötig, erwachsene Menschen vor sich selbst oder vor Werbung zu schützen. Wo kommen wir denn da hin?
Bereits haben die genussfeindlichen rot-grünen Kreise weitere Verbote im Sinn, so z. B. das Verbot von Werbung für zucker- bzw. alkoholhaltige Produkte oder für Fleisch. Sehen Sie nur, was in den Unis abgeht: Flugs streicht man Fleisch vom Speiseplan und zwingt den Mitbürgern vegetarische und bald vermutlich sogar vegane Kost auf. Natürlich kommt bald ein Werbeverbot für SUV, eines für Benziner, eines für Fleisch, eines für Zucker, eines für Flugreisen. Deshalb gilt hier: Wehren wir den Anfängen! Stoppen wir diese Verbotswirtschaft, diese genussfeindlichen Allesverbieter!
Und bitte bedenken Sie auch: Hinter jeder Anzeige, hinter jeder Werbung stehen Arbeitsplätze. Es sind Arbeitsplätze von kreativen Menschen, Arbeitsplätze in vielen Berufsfeldern und nicht zuletzt auch Arbeitsplätze von Zeitungsausträgern. Auch die Zigarettenindustrie bietet sehr viele Arbeitsplätze.
Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion die Streichung von Artikel 18a. Denn mit dem Tabakproduktegesetz wird der Jugendschutz bereits mit zwei gewichtigen Massnahmen im Gesetz festgeschrieben: erstens mit dem Abgabeverbot und zweitens mit dem Verbot von Werbung, die sich an Minderjährige richtet. Ein Verkaufsförderungsverbot für Erwachsene ist darum eine weitere Einschränkung durch die Hintertür. Das Verbot kann nun wirklich nicht mit dem Jugendschutz begründet werden, da der Jugendschutz bereits enthalten ist.
Das Verbot der Verkaufsförderung ist aber auch ordnungspolitisch falsch. Es betrifft willkürlich ein bestimmtes Konsumgut und bedeutet einen weiteren massiven Eingriff in den Markt. Das Verbot von Verkaufsförderung ist unnötig und darum abzulehnen. Wir haben bereits das Abgabeverbot. Wir wollen kein generelles Werbeverbot. Es muss doch möglich sein, dass beispielsweise ein Lieferant Muster verteilt.
Dieses Verbot schiesst klar über das eigentliche Ziel des Jugendschutzes hinaus und ist daher abzulehnen.