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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2021-09-16

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

Nach dem Votum von Kollege de Courten möchte ich einfach noch einmal daran erinnern, dass es beim vorliegenden Entwurf um Schutz geht, unter anderem um Schutz vor Werbung und Passivrauchen für unsere jungen Menschen und besser auch noch für andere.

Mein Vorredner hat es ausgeführt, und wir könnten das ja auch positiv werten: Leider sind wir konfrontiert mit einer unglaublichen Fantasie der Tabakindustrie, immer wieder etwas Neues zu kreieren, sowohl bei den Produkten, die dann selbstverständlich als supergesund bzw. je neuer, je gesünder angepriesen werden, wie auch bei der Umgehung der Vorschrift, dass es sinnvolle Warnhinweise geben müsste; der Kollege hat vorhin das Beispiel schlechter Absicht durch Verwendung von weisser Schrift auf weissem Hintergrund erwähnt. Sie haben die 6 Punkte erwähnt. Schon bei einer Schrift mit 6 Punkten brauchen viele eine Lesebrille, um diese überhaupt lesen zu können. Wenn die Schrift noch kleiner wäre, könnten wir den Text wegen Unlesbarkeit auch weglassen. Das ist die Problematik - eine Industrie, die versucht, alles zu umgehen. Deshalb muss es reguliert werden.

Für uns ist ebenfalls klar: Es braucht eine Gleichbehandlung aller Produkte, egal wie sie genannt werden, ob sie als gesund oder weniger gesund bezeichnet werden. Wir wollen vor allem keine Werbung, und wenn es sie schon gibt, dann soll sie so stark reguliert sein wie möglich, damit möglichst wenig Jugendliche damit in Berührung kommen. Wir haben die Bestimmungen ja schon aufgeweicht, sollten das aber nicht noch einmal mehr tun.

Deshalb ist es selbstverständlich, dass die Warnhinweise in Artikel 14 auch bei Nikotinprodukten zum oralen Gebrauch gelten müssen. Gerade diese sind nicht weniger ungesund als eine Zigarette und machen ebenfalls stark abhängig. Es gibt also keinen Grund für eine andere Behandlung. Deshalb sind wir hier ebenfalls bei der Mehrheit.

Auch bei Artikel 2 Absatz 4 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen wollen wir keine Aufweichung, egal wie sogenannt gesund oder weniger schädlich die elektronischen Zigaretten sind. Wir wollen den Leuten die Situation, dass die einen dürfen und die anderen nicht, nicht zumuten. Das geht in der Praxis nicht. Deshalb sind wir auch da klar bei der Mehrheit. Selbstverständlich können in gewissen Verkaufslokalen Ausnahmen vorgesehen werden, sonst aber nicht.

Deshalb ist von uns aus klar: Zustimmung zum Antrag der Mehrheit! Die Schweiz ist ja bei diesem Thema immer noch nicht wirklich WHO-konform.

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