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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-09-16

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

Wie immer, wenn es um den Film geht, möchte ich zuerst meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Präsident von Cinésuisse, das ist der Dachverband von 16 Einzelverbänden der Filmbranche, wie zum Beispiel den Verbänden der Regisseure, der Drehbuchautoren, der Kameraleute, der Kinobesitzerinnen und -besitzer und anderen.

Wir haben, wie Sie nun gehört haben, noch einige wenige Differenzen zu bereinigen. Bevor ich die Diskussion in der Kommission zusammenfasse, möchte ich kurz erklären, um was es hier beim Filmgesetz überhaupt geht. Das Prinzip ist ein einfaches: Streaming-Anbieter und TV-Stationen, neu auch ausländische, welche in der Schweiz Filme zeigen und damit Geld verdienen, sollen einen kleinen Teil dieses Geldes in der Schweiz investieren. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass dies - auch mit Blick auf die europäischen Nachbarstaaten - sinnvoll ist.

Mit der aktuellen Gesetzeslage müssen alle TV-Stationen in der Schweiz, welche Filme im Programm haben, 4 Prozent in die Schweizer Filmwirtschaft investieren oder im selben Umfang Werbung für den Schweizer Film oder die Schweizer Filmfestivals schalten. Weil Filme heute vor allem über Streaming-Plattformen konsumiert werden, ist das Ziel des vorliegenden Entwurfes, gleich lange Spiesse zu schaffen. Also auch Streaming-Plattformen sollen in Zukunft 4 Prozent ihres Umsatzes, den sie in der Schweiz erzielen, in den Schweizer Film oder in schweizerisch-internationale Filme und Serien investieren. Ebenfalls 4 Prozent sollen ausländische TV-Stationen investieren, welche mit ihren Werbefenstern in der Schweiz jährlich Erträge in dreistelliger Millionenhöhe erzielen.

Weil diese Investitionspflicht gemäss bundesrätlicher Version neu nicht mehr mit Werbespots kompensiert werden kann, hat der Ständerat entschieden, dies zumindest teilweise wieder zuzulassen. Die ersten 500[NB]000 Franken der Investitionspflicht dürften die TV-Stationen gemäss Ständerat also wieder mit Werbespots für den Schweizer Film abgelten. Nicht verändern will der Ständerat den Prozentsatz der Investitionspflicht. Er entschied sich für die bundesrätliche Variante von 4 Prozent. Um diese zwei Punkte, "Prozentsatz" und "Anrechenbarkeit von Werbung", dreht sich die Diskussion in der Differenzbereinigung.

Mit 14 zu 10 Stimmen entschied sich die Kommission, beim Prozentsatz dem Ständerat zu folgen, also bei 4 Prozent zu bleiben und nicht auf 2 Prozent zu reduzieren. Das heisst, die Kommissionsmehrheit lehnt den zurückgezogenen Minderheitsantrag de Montmollin, übernommen von Kollege Keller Peter, ab.

Bei der Anrechenbarkeit lagen in der Kommission nebst der ständerätlichen Version, 500[NB]000 Franken, auch ein Antrag für null Franken, gemäss bundesrätlichem Entwurf, wie auch ein Antrag für eine Million Franken auf dem Tisch. Im Sinne eines Kompromisses - Sie haben das in den Fraktionsvoten gehört - hat sich die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen respektive mit 14 zu 10 Stimmen gegen null Franken respektive gegen eine Million Franken entschieden. Die Kommissionsmehrheit kann also mit dem ständerätlichen Kompromiss leben. Und - Sie haben es vorhin gehört - auch der[NB]Bundesrat[NB]findet, die 500[NB]000 Franken seien ein gangbarer Weg.

Die Minderheit Kutter bei Artikel 24b Absatz 3 will, dass die regionalen Fernsehveranstalter mit oder ohne Konzession von der Investitionspflicht explizit ausgenommen werden. Den entsprechenden Antrag lehnte die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen ab. Die meisten regionalen Fernsehveranstalter [PAGE 1653] würden eh keine Filme zeigen, so hiess es etwa in der Kommission. Und wenn ein Fernsehsender keine Filme zeigt, besteht auch keine Investitionspflicht. Diese besteht nur dann, wenn ein Sender tatsächlich Filme zeigt.

Die Minderheit Wasserfallen Christian will die Investitionspflicht, über die wir nun debattiert haben, gänzlich aus dem Gesetz entfernen, dies mit der Streichung der Artikel 24b, 24c, 24d und 24e. Diesen Antrag lehnte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.