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Wyss Sarah · Nationalrat · 2021-09-16

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

Wir haben es gehört, bei dieser Motion geht es um die Prämiengenehmigungsverfahren und die Bedeutung der Kantone in diesem Prozess respektive um den Einbezug der Kantone. Ich würde es vielleicht ein bisschen anders und einfacher formulieren: Es geht um eine simple Transparenz, eine Transparenz, welche die Kantone, wir haben es vorhin gehört, früher hatten und die ihnen mit dem Inkrafttreten der Revision des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes per Anfang 2016 abhandengekommen ist.

Es geht hier aber nicht um eine Rollen- oder Kompetenzverschiebung. Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung verantwortlich. Auch übernehmen sie einen grossen Teil der Kosten, so beispielsweise mindestens 55 Prozent bei stationären Behandlungen; sie bezahlen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, und sie spielen beim kantonalen Anteil der Prämienverbilligungen eine wichtige Rolle. Und ganz wichtig: Sie kommunizieren die Höhe der Prämie, so, wie es wahrscheinlich in wenigen Tagen der Fall sein wird. Die Prämie selbst wird vom Bund genehmigt.

In dieser Motion geht es nun darum, die Transparenz bei der Berechnung dieser Prämien wiederherzustellen. Es sind die Kantone, besser gesagt die Regierungsräte und Regierungsrätinnen, welche die Prämien vor der Bevölkerung vertreten und auch erklären müssen, weshalb die Prämien stärker steigen als die Gesundheitskosten. Dafür ist es essenziell, dass alle Berechnungsgrundlagen zur Verfügung stehen, und dies auch zeitnah.

Das Prämiengenehmigungsverfahren ist komplex, und natürlich spielen bei der Festsetzung neben den Gesundheitskosten auch andere Faktoren eine Rolle. Der Bund muss bei der Genehmigung alle diese Faktoren berücksichtigen, und das ist richtig so, dies bestreitet diese Motion ja auch nicht. Aber es muss nachvollziehbar und objektiv sein, und es darf auch zu keinen interkantonalen Quersubventionierungen kommen. Wenn die Daten gegenüber den Kantonen nicht offengelegt werden, dann könnte ja der Anschein erweckt werden, die Krankenkassen oder der Bund hätten etwas zu verstecken. Aber das möchte ich natürlich niemandem unterstellen. [PAGE 1656]

Ich habe seitens der Mehrheit der Kommission leider keine Argumente gehört, die gegen eine Transparenz dieser Berechnung sprechen. Mein Verständnis für die Ablehnung dieser Motion ist deshalb etwas klein. Die Motion stammt aus der Feder der CVP. Wir haben es gehört: Fünf Kantone haben dazu eine Standesinitiative eingereicht.

Zum Schluss möchte ich auf zwei Punkte der Kommissionsmehrheit eingehen:

1.[NB]Das Argument, dass die Gesundheitskosten damit nicht gesenkt werden können - ja, das ist vielleicht tatsächlich so, es ist keine Kostendämpfungsmassnahme. Aber Transparenz hilft dem Kostenbewusstsein, und es ist auch eine Frage der Nachvollziehbarkeit der objektiven Berechnung. Warum dieses Recht den Kantonen nun verwehrt bleiben soll, ist mir schleierhaft.

2.[NB]Zu den Reserven, die angesprochen sind und wurden, heute aber eigentlich nicht das Thema sind - dies kommt ja auch nachher nochmals zur Sprache -: Es geht hier nicht um Reserven, sondern es geht um die Transparenz der Berechnungen. Wenn Sie Angst haben, dass offengelegt werden könnte, wie die Reserven der Krankenkassen berechnet werden und wie sie sich auf die Prämien auswirken, dann habe ich ein etwas flaues Gefühl. Wenn die Reserven gerechtfertigt sind, schadet die Transparenz nicht. Wenn Krankenkassen jedoch absichtlich zu hohe Reserven einbauen würden, dann wäre Transparenz natürlich etwas hinderlich und für die Krankenkassen nicht sehr förderlich; es würde sie in ein etwas schlechtes Licht rücken. Aber selbstverständlich unterstelle ich auch dies den Krankenkassen nicht.

Im Namen einer grossen Minderheit bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.