Ettlin Erich · Ständerat · 2021-09-16
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16
Wortprotokoll
Das geht jetzt wirklich schnell. Es ist auch eine unbestrittene Motion; aber das werden wir dann sehen.
Die Motionärin will gewisse Leistungen im Rahmen von Managed-Care-Verträgen, also Leistungen von Ärztenetzwerken typischerweise für die koordinierte Behandlung von Patienten, von der Mehrwertsteuer ausnehmen. Laut Verwaltungspraxis unterliegen die Leistungen der Ärztenetze der Mehrwertsteuer, da sie zurzeit nicht als Heilbehandlung, also nicht als Behandlung am Patienten selber, anerkannt sind. Die Heilbehandlungen unterliegen eben nicht der Mehrwertsteuer.
Der Nationalrat hat diese Motion am 20. Dezember 2019 ohne Gegenantrag angenommen. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Im Rahmen der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes hat er in den Vernehmlassungsunterlagen bereits eine entsprechende Ergänzung von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3bis des Mehrwertsteuergesetzes vorgeschlagen. Die Verwaltung versicherte uns in der Kommission, dass mit der geplanten Änderung des Mehrwertsteuergesetzes Managed-Care-Leistungen grösstenteils [PAGE 863] von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein werden; dies, wenn sie in Zusammenhang mit einer Heilbehandlung stehen. Darunter fallen auch Leistungen wie zum Beispiel das Überweisungsmanagement usw., das in den Netzwerken natürlich enorm wichtig ist. Nur noch rein administrative Leistungen der Managed-Care-Organisationen, die nicht einer einzelnen Heilbehandlung zugeordnet werden können, werden weiterhin steuerbar sein. Es ist ein kleiner Teil, der nicht Heilbehandlungen zugeordnet werden kann.
In der Vernehmlassung zu dieser Anpassung äusserten sich die meisten Teilnehmenden positiv. Die Botschaft sollte im Herbst verabschiedet werden. Natürlich ergeben sich dadurch, wenn man das jetzt neu aufnimmt, neue Abgrenzungsprobleme. Aber sie verschieben sich nur, da die Abgrenzungsprobleme auch bei der heutigen Regelung schon bestehen. Das hat uns die Verwaltung so versichert.
Aus diesen Gründen, weil es sowieso erledigt wird, hat Ihre Kommission der Motion einstimmig zugestimmt. Ich beantrage Ihnen in diesem Sinne auch die Annahme der Motion.