Lexipedia

preparatory:AB 287528

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

Dass Lohnexzesse nicht nur im Finanzsektor, sondern auch bei den CEO der Bundesunternehmen eingerissen haben, gehört zu den bedenklichen politischen Fehlleistungen der letzten 25 Jahre. Speerspitze dieser negativen Entwicklung war der letzte CEO der SBB, dem eine Million pro Jahr nicht mehr genügte und der alle Hebel in Bewegung setzte, dass der Verwaltungsrat des Bundesunternehmens die Exzesse auch absegnete. Das war der Anlass. Es ist deshalb an der Zeit, den Missständen einen Riegel zu schieben und die Bezüge - von Verdienst kann man in solchen Fällen ja nicht sprechen - nach oben zu begrenzen.

Dass hier etwas geschehen muss, darüber waren sich der Nationalrat und - darauf muss jetzt hingewiesen werden - auch die SPK unseres Rates in der letzten Legislatur einig. Aber jetzt, ein paar Jahre später, will man die Sache einfach still und leise beerdigen, nur weil es politisch etwas ruhiger geworden ist und auch weil, und das ist zu attestieren, der neue CEO der SBB auf diesem Feld sensibler und vernünftiger agiert.

Die Argumente aber, mit denen man die Kehrtwende und das Nichteintreten begründet, sind letztlich faul. So heisst es etwa, dass es nicht möglich sei, so etwas Kompliziertes wie die Lohnfestsetzung der Bundes- und der bundesnahen Unternehmen nach oben zu begrenzen. Aber wir leben tagtäglich vor, wie wir viel Komplexeres, Anspruchsvolleres regeln. Denken wir an die diese Woche behandelte Energiestrategie, an die Sozialversicherungen, denken wir an die Steuerpolitik. Aber wenn man nicht will, dann kann man halt auch nicht.

Oder dann heisst es, dass ein Lohndeckel von einer Million Franken dazu führen würde, dass man auf die Idee käme, gerade die Spitzenlöhne auch bei den anderen Bundesunternehmen auf dieses Niveau zu heben. Das ist ein absurdes Argument, wir kennen es aus der Mindestlohndebatte bestens. Auch dort hiess es, dass ein Mindestlohn von 4000 Franken dereinst auch die höheren Löhne auf dieses Niveau drücken würde. Das Gegenteil ist der Fall, weltweit, in Europa, in der Schweiz. Mindestlöhne schieben das Lohnniveau für alle mit tieferen Löhnen nach oben, mit allen segensreichen Folgen auch für die etwas höheren Löhne. Dasselbe würde umgekehrt für eine Deckelung der Bezüge nach oben gelten. Es bestünde keine Gefahr, es wäre einfach eine Limite gesetzt, die auch andere vorsichtig machen würde, die solche Ideen haben. [PAGE 865]

Noch in den 1990er-Jahren war es selbstverständlich, dass die Generaldirektoren der Bundesunternehmen, wie die CEO damals hiessen, nicht mehr verdienen als ein Bundesrat. Das war eine Selbstverständlichkeit. Sie haben selbstverständlich mit ihren damals schon mehr als anständigen Löhnen einen guten Job gemacht. Seit den Exzessen und Missbräuchen im Finanzsektor wissen wir, dass Lohnexzesse regelmässig nicht zu besseren Leistungen, sondern zu neuen Risiken führen. Was für den Finanzsektor gilt, ist entsprechend auch für die öffentlichen Unternehmen festzustellen.

Wer in verantwortlicher Position ein Bundesunternehmen führt, der erfüllt auch eine öffentliche Aufgabe. Von ihm kann verlangt werden, dass er sich auf andere Ziele ausrichtet als darauf, sich die Taschen zu füllen. Aufgabe des Gesetzgebers als oberster Gewalt im Staat ist es, dafür zu sorgen, dass die Proportionen wieder zurechtgerückt werden. Niemand verlangt, dass die Verselbstständigung der Bundesunternehmen, die in den 1990er-Jahren umgesetzt worden ist, wieder rückgängig gemacht wird. Doch auch verselbstständigte Bundesunternehmen bleiben Unternehmen des Service public. Das bedeutet auch, dass für Spitzenkräfte gewisse Regeln respektiert werden müssen.

Das ist der Grund, weshalb die SPK unseres Rates aufgefordert werden muss, sich an die Arbeit zu machen, statt vor einer angeblich unlösbaren Aufgabe zu kapitulieren. Denn es wäre ein falsches Signal, wenn hier der Vorstoss aus dem Nationalrat einfach so zurückgewiesen würde, nachdem der Handlungsbedarf noch in der letzten Legislatur anerkannt worden ist. Es mag selbstverständlich sein, dass Spitzenkräfte in Bundesunternehmen sich an Regeln halten müssten und dass der Bundesrat die nötigen Kompetenzen hätte. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass es leider keine Selbstverständlichkeit war.

Ich lade Sie deshalb ein, auf die Vorlage einzutreten und sie an die Kommission zurückzuschicken.

preparatory:AB 287528 | Lexipedia | Lexipedia