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Thurnherr Walter · 2021-09-20

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-09-20

Wortprotokoll

Es trifft nicht zu, dass amerikanische bzw. chinesische Anbieter mit der Realisierung einer "Swiss Cloud" beauftragt werden sollen. Mit der Ausschreibung "Public Clouds Bund" und den Abklärungen "Swiss Cloud" sind zwei verschiedene Themen angesprochen. In Einklang mit der Cloud-Strategie des Bundes soll die Bundesverwaltung durch die Nutzung von Public Clouds einen schnellen und flexiblen Zugang zu hochwertigen und skalierbaren Infrastruktur- und Plattformdiensten erhalten. Diese ergänzen die bundeseigenen Rechenzentren und Private Clouds. Die WTO-Beschaffung "Public Clouds Bund" schafft hierfür den Rahmen. Der Abruf von Leistungen bleibt indes optional. [PAGE 1672]

Bei der offenen Ausschreibung waren alle Anbieter zur Teilnahme eingeladen. Unter den von schweizerischen Unternehmen eingegangenen Angeboten erfüllte keines die Eignungskriterien. Weitere Angebote von Unternehmen aus Europa sind keine eingegangen. Wegen einer hängigen Beschwerde ist das WTO-Verfahren noch nicht abgeschlossen; siehe dazu auch die Medienmitteilung, welche die Bundeskanzlei am 21. Juli 2021 veröffentlicht hat.

Die Bundesverwaltung ist verpflichtet, Daten zu schützen und Geheimhaltungspflichten zu gewährleisten. Bevor Dienste aus einer Public Cloud genutzt werden, ist daher zwingend eine spezifische Risikoanalyse durchzuführen. Zudem ist zur Bearbeitung von Personendaten vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. So weit zur Public Cloud.

Unter dem Stichwort "Swiss Cloud" bearbeitet der Bund rechtliche und technische Fragen rund um das Thema Datensouveränität, zudem prüft er, ob er Cloud-Leistungen für die Wirtschaft fördern soll. Dabei zeigte sich, dass der Bedarf nach staatlichen Cloud-Lösungen nicht genügend ausgewiesen ist. Der Bundesrat hat dazu am 11. Dezember 2020 einen Bericht publiziert, der im Internet einsehbar ist.

Weitergeführt werden Abklärungen zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit bei Cloud-Dienstleistungen, mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, Personen und Behörden in der Schweiz zu schaffen. Sollte ein privates Konsortium künftig eine Swiss Cloud bereitstellen, welche die erhöhten Anforderungen betreffend Informationssicherheit und Datenschutz erfüllt, so stellt dies eine zusätzliche Sourcing-Option dar, die bereits in der Cloud-Strategie der Bundesverwaltung verankert ist.