Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-20
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-20
Wortprotokoll
1.[NB]Die Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz hat für Bund und Kantone Priorität. Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom SEM dem Nachrichtendienst des Bundes übermittelt, sofern sich aus ihren Personalien oder Dossiers Hinweise auf ein entsprechendes Risiko ergeben. Dieser leitet bei Bedarf die nötigen Schritte ein. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zur Terrorismusbekämpfung koordiniert das SEM seine Massnahmen zudem eng mit dem Fedpol.
Auch wird bei jedem Asylgesuch grundsätzlich im Rahmen der Anhörungen mittels geeigneter Fragen geprüft, ob allenfalls sogenannte Ausschlussgründe gemäss Asylgesetz oder Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen, welche gegen eine Asylgewährung oder gegen die Anerkennung als Flüchtling sprechen könnten. Bestehen ernsthafte Gründe für den Verdacht, dass Asylsuchende entsprechend Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, werden sie von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen.
Asylsuchenden, die eine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen, kann dabei trotz grundsätzlichen Vorliegens eines Wegweisungsvollzugshindernisses die vorläufige Aufnahme verweigert werden. Die Dossiers von Personen, die im Rahmen des Resettlement-Programms aufgenommen werden, werden vor der Einreise in die Schweiz durch den Nachrichtendienst des Bundes geprüft.
2.[NB]Massgebend für den Schutz durch die Schweiz ist eine asylrelevante Verfolgung. Er kann von keiner schriftlichen Erklärung abhängig gemacht werden. Stattdessen setzen Bund und Kantone auf die eingespielten Instrumente, wie sie in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt wurden.