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Munz Martina · Nationalrat · 2021-09-20

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Die Minderheit zu Artikel 26 Absatz 1bis verlangt eine Selbstverständlichkeit. Kleinwasserkraftwerke, die nach der Erweiterung oder Erneuerung mehr als 300 Kilowatt Leistung erbringen und Investitionsbeiträge abholen wollen, sollen die Gewässerschutzrichtlinien und ihre Auflagen erfüllen.

Im Ständerat wurde genauso argumentiert. Der Artikel soll für Kleinwasserkraftwerke gelten. In der Folge fand der Artikel auch eine Mehrheit im Ständerat. Doch der Artikel ist nicht präzise genug formuliert. So, wie er dasteht, würde er sich auch auf Grosswasserkraftwerke von über 1 Megawatt Leistung beziehen. Das war aber nie die Absicht des Antragstellers im Ständerat, Roberto Zanetti. Das geht klar aus dem Amtlichen Bulletin des Ständerates vom 13. September 2021 hervor. Artikel 26 Absatz 1bis soll klar auf Kleinwasserkraftwerke von höchstens 1 Megawatt Leistung beschränkt sein.

Ich habe deshalb einen Einzelantrag eingereicht, der diese Sachlage präzisiert, und zwar wie folgt: "Für Anlagen bis 1 Megawatt können Investitionsbeiträge gemäss Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben b und c nur beansprucht werden, wenn die Anforderungen gemäss den Artikeln 39a und 43a des Gewässerschutzgesetzes sowie gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Fischerei bereits erfüllt sind oder mit der geplanten erheblichen Erneuerung bzw. Erweiterung erfüllt werden." Damit ist der Artikel auf Kleinwasserkraftwerke bis 1 Megawatt Leistung limitiert und könnte auch in diesem Rat eine Mehrheit finden. Wir hätten dann eine Differenz bereinigt, denn damit hätten Sie im Sinne des Ständerates entschieden.

Sogar der Verband der Schweizerischen Elektrizitätswerke (VSE) schreibt in seiner Argumentation: "Bei kleineren Kraftwerken wird eine Kraftwerkserneuerung respektive -erweiterung sinnvollerweise gemeinsam mit der Umsetzung der Anforderung aus dem Gewässerschutzgesetz durchgeführt." Der VSE attestiert damit, dass Kleinwasserkraftwerke, die [PAGE 1713] erneuert oder erweitert werden, sinnvollerweise auch ökologisch saniert werden.

Der weitere Ausbau der Kleinwasserkraft ist ökologisch grundsätzlich umstritten. Doch mindestens wäre mit diesem Absatz gewährleistet, dass mit Erneuerungen und Erweiterungen von Anlagen bis 1 Megawatt ökologische Sanierungen einhergehen müssen - was ja eine Selbstverständlichkeit sein müsste.

Ich bitte Sie, folgen Sie meinem Einzelantrag und damit dem Beschluss des Ständerates, damit bei Kleinwasserkraftwerken ökologische Sanierungen vorausgesetzt werden. Meinen Minderheitsantrag ziehe ich hiermit zurück.