Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · 2021-09-20
Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-20
Wortprotokoll
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsidentin von Swisstransplant, der Stiftung, die im Auftrag des BAG und der Kantone Organ- und Gewebespenden national koordiniert und für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe zuständig ist.
In der Schweiz ist die Wartezeit für ein passendes Spenderorgan lang. Letztes Jahr umfasste die Warteliste in der Schweiz 1457 Personen, und dies, obwohl laut Umfragen die grosse Mehrheit der Bevölkerung der Organspende positiv gegenübersteht. Doch mehr als die Hälfte hält ihren Entscheid weder schriftlich fest, noch kommuniziert sie ihn gegenüber Angehörigen. Wenn nicht bekannt ist, wie die verstorbene Person zur Organspende steht, müssen die Angehörigen am Spitalbett stellvertretend in ihrem Sinn entscheiden. Da heute mit der Zustimmungslösung die fehlende Willensäusserung rechtlich einem Nein gleichkommt, können sich viele Angehörige in der schwierigen Situation des Verlusts und der Trauer emotional nicht zu einem Ja durchringen. Das hat zur Folge, dass mehr als die Hälfte der Angehörigen im Ernstfall eine Organspende ablehnen und so oft nicht dem Wunsch des verstorbenen geliebten Menschen entsprechen.
Die Initiative "Organspende fördern - Leben retten" will der heutigen Situation entgegenwirken. Die Initianten wollen mit dem Wechsel von der heutigen Situation hin zur Widerspruchslösung einen Anstieg an Organspenden erreichen. Sie stützen sich auf die Zahlen aus vielen anderen Ländern, die diese Lösung schon eingeführt haben. In Ländern mit Widerspruchslösung ist die Organspenderate durchschnittlich höher als in Ländern mit Zustimmungslösung. Wie auch in der Botschaft zu lesen ist, haben die fünf Länder mit der höchsten Spenderate in ihrer Gesetzgebung alle eine enge Widerspruchslösung.
Wir haben den Initianten dafür zu danken, dass sie die Debatte wieder in Gang gebracht und uns ermöglicht haben, den Gegenvorschlag mit der notwendigen Gesetzesänderung heute zu diskutieren. Was wir heute diskutieren, ist ein guter Gegenvorschlag. Der Bundesrat hat im indirekten Gegenvorschlag die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung vorgeschlagen. Die fehlende Willensäusserung wird als ein Ja zur Organ- und Gewebespende interpretiert. Wer nach seinem Tod seine Organe nicht spenden will, soll dies explizit in einem Register festhalten. Aber die Angehörigen werden wie bisher mit einbezogen. Das heisst, wenn der Wille einer verstorbenen Person nicht klar dokumentiert ist, werden weiterhin die Angehörigen befragt. Ist den Angehörigen bekannt, dass die verstorbene Person nicht hätte spenden wollen, oder vermuten sie dies schon nur, so können sie eine Organ- und Gewebespende ablehnen. Wie Sie sehen, garantiert die erweiterte Widerspruchslösung, dass der Wille des Verstorbenen berücksichtigt wird.
Der Nationalrat hat sich, wie wir gehört haben, für diese Lösung ausgesprochen. Mit der erweiterten Widerspruchslösung kann man Menschenleben retten, die Spendequote erhöhen und gleichzeitig auch erreichen, dass sich mehr Menschen aus der Schweizer Bevölkerung zu ihrem Spendewillen äussern. Der Entscheid für oder gegen eine Organ- und Gewebespende sorgt für Klarheit und Sicherheit. Er ist ein wichtiger Schritt, auch für die Angehörigen, die oft in einer schwierigen Phase, nämlich nach dem Tod eines geliebten Menschen, vor der Entscheidung stehen, ob sie einer Organspende zustimmen sollen oder nicht.
L'attuale situazione non è soddisfacente. Alla fine del secondo trimestre di quest'anno 1450 persone erano in attesa di uno o più organi in Svizzera. Lo scorso anno 72 persone che erano in lista d'attesa sono decedute. Negli ultimi anni, infatti, nonostante importanti campagne d'informazione portate avanti dal Consiglio federale in collaborazione con i cantoni, non è stato possibile trovare un numero sufficiente di donatori, anche se nei sondaggi la maggioranza della popolazione si è dichiarata a favore della donazione di organi.
Con il cambiamento di sistema diminuirà quindi la discrepanza fra il sostegno generalmente elevato accordato alla donazione di organi e il tasso di donazioni effettive. Come dicevo, il desiderio della persona defunta spesso non è noto, e anche a causa della mancanza di espressione della volontà negli ospedali svizzeri si è confrontati con un alto[NB]tasso[NB]di[NB]rifiuto[NB]rispetto alla donazione di organi da parte dei famigliari; questo tasso di rifiuto è più alto rispetto ai paesi vicini.
Il cambiamento di sistema farà sì che la popolazione dovrà affrontare la questione della donazione di organi. È importante confrontarsi con questa questione ed esprimere la propria volontà pro o contro la donazione, anche in un registro nazionale, così com'è previsto dal testo di legge sul quale torneremo poi a discutere. È un cambiamento di sistema che terrà conto della volontà della persona deceduta e del difficile momento che vivono i famigliari. È un cambiamento di sistema che permetterà anche di tener conto delle importanti questioni etiche, che sono state evocate in questo dibattito. È un cambiamento di sistema importante per poter salvare delle vite.
Vi invito ad entrare in materia e a sostenere il cambiamento di sistema.