Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-03-22
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Mit dem Postulat wird vom Bundesrat ein Bericht verlangt. Ausserdem beinhaltet das Postulat den Antrag, dass eine Wohnung als solche, also ohne Miteigentumsanteil am Gebäude, erworben werden kann. Dieser Teil des Postulates ist unproblematisch. Frau Thanei hat auch gesagt, dass bereits Ex-Kollege Baumberger Vorstösse in dieser Richtung eingereicht hatte. Wir unterstützen das auch. Wir unterstützen überhaupt, dass sich Frau Thanei so verdienstvoll für das Wohneigentum einsetzt.
Problematisch ist aber der zweite Teil der Forderung, nämlich, dass eine Wohnung an ein Vorkaufsrecht gebunden werden und dieses ein Kündigungsverbot beinhalten muss. Das Kündigungsverbot ist ohnehin überflüssig. Wenn eine Wohnung vom Mieter gekauft wird, ist er Eigentümer, und es kann ihm nicht gekündigt werden. Diesen Teil bräuchte es gar nicht.
Hingegen ist das Vorkaufsrecht nicht so unproblematisch, wie das Frau Thanei gesagt hat. Wir haben das schon Anfang der Neunzigerjahre hier ausführlich diskutiert. Im Zusammenhang mit dem bodenpolitischen Anschlussprogramm des Bundesrates wurde von einem Vorkaufsrecht gesprochen. Die Frage bleibt offen - auch im Postulat der Minderheit Thanei -, ob sie ein limitiertes oder unlimitiertes Vorkaufsrecht meint. Ich nehme an, sie meint ein limitiertes und hat das vorsichtshalber nicht so in den Vorstoss hineingenommen.
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ermöglicht bereits heute ein Vorkaufsrecht auf freiwilliger Basis; das kann man ohne weiteres vereinbaren. Der Nutzen eines solchen Vorkaufsrechtes wird aber minimal sein, weil ohnehin der Meistbietende zum Zuge kommt, also der finanziell starke Mieter, dem es auch ohne Vorkaufsrecht in der Regel möglich ist, Eigentum zu erwerben. Der Grund, weshalb ein Verkauf an den Mieter nicht zustande kommt, ist also nicht mangelnde Verkaufsbereitschaft seitens der Eigentümer, sondern wohl eher die mangelnde Finanzkraft der Mieter.
Aus diesen Gründen, und weil bezüglich eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes administrative Hürden aufgebaut würden - das haben wir schon diskutiert -, der Handel eingeschränkt würde und damit auch der Eigentumsförderung ein Bärendienst erwiesen würde, bitte ich Sie, das Postulat nicht zu überweisen.