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Egger Mike · Nationalrat · 2021-09-20

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-20

Wortprotokoll

Am 26. Januar 2021 hat die UREK-N die Beratung zum vorliegenden Entwurf aufgenommen. Ziel war es, die Erzeugung erneuerbarer Energien aus Biomasse, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie über das Auslaufen des Einspeisevergütungssystems per Ende 2022 hinaus und ohne Unterbruch bis zum Inkrafttreten des neuen Mantelerlasses zu verlängern. Der Ständerat hat die Vorlage am [PAGE 1714] ersten Sessionstag beraten. Dabei ist er in einigen Punkten von unserem Entwurf abgewichen und hat weitere Bestimmungen aufgenommen. Die Aufnahme von weiteren Punkten entspricht aber nicht der Grundidee dieser Vorlage. Wir haben im Grundsatz entschieden, die unbestrittenen Elemente aus dem Energiegesetz im Sinne eines Status quo weiterzuführen. Die Anpassungen wurden so vorgenommen, dass in allen Bereichen rasche Zubauten getätigt werden können. Die einstimmigen Entscheide sind gefällt worden, weil wir keine grundsätzlich neuen Elemente eingefügt haben. Neue Elemente sollten beim Mantelerlass diskutiert werden und nicht im vorliegenden Entwurf.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes unter dem Namen "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" zu einem Mantelerlass zusammenzuführen. Wie Sie alle wissen, liegt diese Vorlage nun vor. Somit wissen wir, dass all die Fragen, die komplexer sind und einer umfassenden Diskussion bedürfen, unmittelbar nach der Beratung des vorliegenden Entwurfes vom Ständerat in Angriff genommen werden können. Es wäre daher verfrüht, dem UVEK ohne fundierte Diskussion noch mehr Handlungsspielraum für Pilotprojekte im Energiesektor einzuräumen.

Meines Erachtens sollten wir jetzt nicht neue Gesetzesbestimmungen aufnehmen, welche die Inkraftsetzung der ganzen Vorlage verzögern oder sogar gefährden könnten. Eine Vermischung des Mantelerlasses mit diesem Entwurf ist als unpassend zu bewerten. Wir dürfen auch die Logik hinter dieser Vorlage nicht vergessen. Wir wollen mit diesem Entwurf verhindern, dass Förderlücken entstehen - nicht mehr und nicht weniger.

Es war nie die Rede davon, neue Artikel, die wir noch gar nie besprochen haben, einzuführen, so, wie es leider bei diesem Artikel 23a zu den Pilotprojekten der Fall ist. Hier bestehen diverse offene Fragen, welche wir im Sinne einer gewissenhaften politischen Arbeit klären sollten, zum Beispiel: Wie stehen die betroffenen Anspruchsgruppen zu diesem neuen Artikel? Was sind die genauen Aufgaben? Wie stellt sich das UVEK die Umsetzung vor? Welche Kosten generiert dieser neue Auftrag? Und ganz grundsätzlich: Ist es wirklich am Staat, als Innovator aufzutreten? Ich denke, eher weniger. Wir werden Gelegenheit haben, uns bei der Diskussion des Mantelerlasses detailliert über diese Punkte zu unterhalten. Auch Frau Bundesrätin Sommaruga sieht dies als unkritisch an. Sie verwies auf diese Möglichkeit.

Ich bitte Sie, im Sinne einer gewissenhaften politischen Arbeit meinen Streichungsantrag zu unterstützen, damit wir die Möglichkeit haben, die Thematik bei der Diskussion zum Mantelerlass vertieft zu prüfen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!