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Thanei Anita · Nationalrat · 2000-03-22

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Ausgangspunkt für dieses Postulat einer Minderheit der RK-NR war die Parlamentarische Initiative Baumberger 97.425. Diese verlangte eine Ergänzung des Sachenrechtes dahingehend, dass eine Wohnung als solche ohne Miteigentumsanteil am Gebäude erworben werden kann. Bildlich gesprochen heisst das, dass die Gebäudehülle ein eigenständiges Eigentumsobjekt bleibt. Nur die Wohnung als solche wird von einem Interessenten oder einer Interessentin käuflich erworben. Diese Form soll dann neu "kleines Eigentum" heissen. Sie unterschiedet sich von der verwandten Form des Stockwerkeigentums dadurch, dass es die vorerwähnte Einschränkung gibt. Der Sinn davon ist eine breitere Streuung des Wohneigentums, da [PAGE 412] der Kaufpreis beim Einstand und damit die Eigenmittel, die der Interessent oder die Interessentin aufbringen muss, im Vergleich zu durchschnittlichen Wohnungen im Stockwerkeigentum etwa auf die Hälfte gesenkt werden können.

In der Kommission für Rechtsfragen wurde diese Initiative ausführlich diskutiert. Anlass zu Diskussionen gab insbesondere die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien, d. h. zwischen den Eigentümern und Eigentümerinnen der Wohnung und denjenigen der Gebäudehülle. In der Kommission bestand Einigkeit darüber, dass eine breitere Streuung des Wohneigentums sehr wünschenswert ist. Vonseiten der Verwaltung wurde ausgeführt, dass in diesem Bereich bereits verschiedene Arbeiten im Gange seien. Das war dann auch der Grund dafür, dass die Kommission, statt der Parlamentarischen Initiative Baumberger Folge zu geben, eine Motion einreichte, womit der Bundesrat verpflichtet werden soll, einen Bericht zu erstatten und einen Antrag vorzulegen.

Eine Minderheit der Kommission möchte nun diesen Auftrag an den Bundesrat etwas modifizieren. Worum geht es? Es geht einerseits um das Vorkaufsrecht zugunsten der Mieterinnen und Mieter und anderseits um einen Kündigungsschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von solchen umgewandelten Wohnungen. Für die Eigentumsförderung ist dieses "kleine Eigentum" grundsätzlich eine sehr interessante Form, da sie einmal ausnahmsweise Neuerwerbungen fördert und nicht schon bereits Besitzende steuerrechtlich bevorzugt.

Es ist auch davon auszugehen, dass durch die Reduktion des Kaufpreises weiteren Bevölkerungsschichten der Zugang zum Eigentum ermöglicht wird, und das unterstützen wir auch.

Doch damit wirklich eine Förderung daraus resultiert, muss der Verkauf von solchen Wohnungen zwingend mit einem Vorkaufsrecht zugunsten der Mieterinnen und Mieter gekoppelt werden.

Ich möchte daran erinnern, dass es bereits diverse Berichte über diese Problematik gibt. Sie gehen einhellig davon aus, dass ein Vorkaufsrecht der Mieterinnen und Mieter immer noch eines der besten Eigentumsförderungsmittel ist. Es ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, weshalb sich die bürgerliche Seite immer mit Händen und Füssen gegen dieses wirklich gute Mittel wehrt.

Weiter dürfen wir bei jeder Form der Eigentumsförderung diejenigen Bevölkerungsschichten nicht vergessen, die sich Eigentum auch so nie werden leisten können. Wir müssen deshalb an die Bewohnerinnen und Bewohner von solchen Wohnungen denken, die diese nicht kaufen können und allenfalls sehr kurzfristig mit Kündigungen konfrontiert werden.

Aus diesem Grunde ist eine Minderheit der Kommission der Ansicht, dass der Bundesrat in seinem Bericht zum einen das Vorkaufsrecht der Mieterinnen und Mieter und zum anderen einen verbesserten Kündigungsschutz für diejenigen Mietenden, welche sich nie eine eigene Wohnung leisten können, überprüfen soll.

Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat zu überweisen, wenn schon der Bundesrat ausnahmsweise einmal bereit ist, ein Postulat von mir entgegenzunehmen!