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Müller Damian · Ständerat · 2021-09-20

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Die heutige Debatte zu dieser Minderheit ist wichtig, auch wenn sie alles andere als selbstverständlich ist. Ich begrüsse diese Änderung, die zweifellos den Willen der Menschen und Patienten in den Vordergrund stellen wird. Die Minderheit Ihrer SGK schlägt Ihnen mit ihrem Antrag eine einfache Lösung vor, die ein Zeichen der Kontinuität ist.

Es stellt sich die Frage, was eigentlich ein Organspenderegister ist. Ich komme gerne darauf zurück. Es ist ein Register, das erstens die Daten von Organspendern und von Menschen, die auf ein Organ warten, auflistet. Zweitens muss es den Datenschutz gewährleisten, und drittens dient es als Bezugspunkt für Angehörige und natürlich auch für Fachleute. Aktuell haben sich rund 122[NB]000 Menschen in das bestehende Organspenderegister eingetragen, was ungefähr der Bevölkerung der Stadt Bern entspricht. Würde der Auftrag zur Registerführung künftig dem Bund übertragen werden, müsste davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der bestehenden Einträge verloren gehen würde, da diese nicht ohne Weiteres übernommen werden könnten.

Wie läuft es denn nun in der Realität? Die Entscheidung wird verschlüsselt an die Spezialisten in den Krankenhäusern weitergeleitet. Es handelt sich um ein Informationsblatt mit einer Unterschrift und einem Foto. Die Spezialisten haben keinen direkten Zugriff auf das Register und verfügen nur über das erwähnte Informationsblatt, auf dem die Entscheidung der verstorbenen Person dokumentiert ist. Das Register hilft also, Informationen in neutralen Händen zu behalten, und es ermöglicht, sobald es notwendig ist, auch die Angehörigen zu betreuen und ihnen Informationen über den Willen des Verstorbenen zu geben. Dieses Verfahren garantiert erstens die Neutralität der Informationen, zweitens den Datenschutz und drittens die Erfahrung der Organisation, die das derzeitige Register führt und bereits über die Kompetenzen verfügt.

Die Einrichtung eines neuen Registers wirft aber dann mehrere wichtige Fragen auf:

1.[NB]Natürlich sollte das gleiche Sicherheitsniveau gewährleistet sein, um die Daten zu schützen.

2.[NB]Die aktuellen Daten können natürlich nicht direkt in das neue Register übertragen werden, ohne dass die betroffenen Personen einbezogen wurden. Es besteht also die nachgewiesene Gefahr, dass die Zahl der Spender zunächst sinken wird.

3.[NB]Wir müssen natürlich die Infrastruktur schaffen und die Leute einstellen, die in der Lage sind, dieses Register zu verwalten, wie es die nationale Zuteilungsstelle heute tut.

Ich komme auf unsere heutige Entscheidung zurück und fasse sie so zusammen: Heute hat der Bund über das BAG eine Stiftung, sie nennt sich Swisstransplant, mit der gesetzeskonformen Zuteilung von Organen an Empfänger und mit der Führung der entsprechenden Warteliste beauftragt. Das ist die sogenannte Zuteilungsstelle. Der Nationalrat hat entschieden, dass die nationale Zuteilungsstelle nach Artikel 19 ein Register führt, in das jede Person ihren Widerspruch, ihre Zustimmung oder eine andere Äusserung zur Spendebereitschaft eintragen kann. Das bedeutet, dass die Organisation, die sich mit der nationalen Zuteilungsstelle befasst, auch das Register verwalten muss.

Die Minderheit der SGK schlägt Ihnen vor, so weiterzumachen. Da diese Aufgabe nun von einer unabhängigen Stelle wahrgenommen wird, notabene unter der Kontrolle des Bundes, macht es keinen Sinn zurückzugehen. Heute gibt es diesen nationalen Dienstleister, der das Register führt. Die von der Minderheit beantragte Lösung ist daher am einfachsten und am wirksamsten, und ich hoffe, dass Sie diese effiziente Lösung auch unterstützen.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.