Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-20
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen bei den vier Minderheiten, die Sie in Block 2 noch zu beraten haben, jeweils die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Ich kann mich kurzfassen: Es geht hier darum, welche Rechtsgrundlagen Sie hier anwenden wollen. Der Bundesrat ist der Meinung - ich habe es vorhin gesagt -, dass das auf der einen Seite das Eisenbahngesetz sein soll und auf der anderen Seite für alle Fragen in diesem Zusammenhang das Enteignungsgesetz, das Sie ja übrigens vor nicht allzu langer Zeit aktualisiert haben.
Nun sind wir der Meinung, dass Vorgaben, die hier formuliert sind und über das Enteignungsrecht hinausgehen oder Sonderregeln oder Sonderrechte schaffen wollen, nicht angebracht sind. Ich sage Ihnen das anhand eines Beispiels, damit ich nicht alle Artikel aufzählen muss: Die Minderheit Bregy zu Artikel 22 Absatz 3 will eine volle Entschädigung der Grundeigentümer. Wie gesagt, die vom Bundesrat unterbreitete Version stützt sich auf das Eisenbahngesetz und das Enteignungsgesetz. Die Bemessung der Entschädigung für Enteignungen richtet sich nach dem Enteignungsgesetz, welches für alle Beteiligten gleich anzuwenden ist. Das Eisenbahngesetz schränkt die Höhe der Entschädigung gegenüber dem Enteignungsgesetz nicht ein. Das Gleiche gilt auch für alle weiteren Infrastrukturerlasse des Bundes. Das heisst, der Grundsatz der vollen Entschädigung für enteignungsrechtliche Eingriffe durch unterirdische Güterverkehrsanlagen ist unbestritten.
Nun ist es aber die Meinung der Minderheit, dass mit dieser vollen Entschädigung nicht nur der Verkehrswert, sondern auch das Potenzial entschädigt werden soll. Zuerst müsste man sagen, wie man ein solches Potenzial berechnen will. Zweitens sind wir der Meinung, dass wir für diese neue Infrastruktur keine weitgehenden Änderungen von Rechtsgrundlagen vornehmen, sondern die bewährte Rechtsprechung übernehmen wollen.
Abschliessend: Sie haben vorhin die Frage diskutiert, wenn CST ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energien [PAGE 1735] nutzen dürfte, ob dann diese Vorgabe ein Sargnagel für diese Vorlage wäre. Sie haben jetzt entschieden, dass Sie diese Vorgabe nicht in dieser expliziten Form beschliessen wollen. Aber ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie diese vier Minderheitsanträge annehmen, dann hat das echtes Sargnagelpotenzial für diese Vorlage. Ich bitte Sie, sich das sehr gut zu überlegen.
Sie haben beim Eintreten gesagt, das sei ein interessantes und innovatives Projekt, Sie wollten es ermöglichen. Auch der Bundesrat will es ermöglichen. Die private Initiative soll hier zum Tragen kommen. Aber wenn Sie hier diese Minderheitsanträge annehmen, müssen Sie sich fragen, ob Sie dieses Geschäft nicht eher von Anfang an begraben wollen.
Deshalb bittet Sie der Bundesrat, die jeweilige Kommissionsmehrheit zu unterstützen.