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Herzog Eva · Ständerat · 2021-09-20

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Ich bin einigermassen erstaunt ob der Antwort des Bundesrates. Ich gebe zu, ich war sehr zuversichtlich, dass der Bundesrat die Annahme der Motion empfehlen würde und nicht die Ablehnung, da diese Bestimmung heute bereits im Covid-19-Gesetz verankert ist. Ich hielt es mehr oder weniger für eine Formsache, dass der Bundesrat diese Anpassung bei der anstehenden Revision des Epidemiengesetzes sogar von sich aus bringen würde. Ich wollte einfach auf Nummer sicher gehen.

Je länger die Pandemie dauert, umso mehr berücksichtigt der Bundesrat die besondere Situation der Grenzregionen bei den Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie, das möchte ich ausdrücklich positiv hervorheben. Wenn Reisebeschränkungen angeordnet werden, wird die Situation in den Grenzregionen inzwischen stets speziell berücksichtigt, und in der Regel werden Grenzgängerinnen und Grenzgänger von den Einschränkungen ausgenommen, zuletzt so geschehen am vergangenen Freitag. In der entsprechenden Medienmitteilung war zu lesen: "Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten einreisen." Und dann wurde explizit angefügt: "Damit trägt der Bundesrat auch dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzgebieten Rechnung."

Das schätzen wir in den Grenzregionen sehr. Wir wurden gehört, und unsere Anliegen werden jetzt erfüllt. Damit kann es nicht mehr zu den von mir in meiner Motion noch beschriebenen Szenen kommen, wie wir sie in der ersten Phase der Pandemie erlebt haben. Für die Grenzregionen ist dies eine gute Situation, und Nachteile sind dadurch auch sonst niemandem entstanden. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, weshalb der Bundesrat meine Motion, die von fünfzehn Ratskolleginnen und Ratskollegen aus allen Parteien unterzeichnet wurde, nicht annehmen will.

Der Bundesrat bezeichnet unser Anliegen als erfüllt und verweist bei den rechtlichen Grundlagen unter anderem auf Covid-19-Verordnungen und -Massnahmen. Ja, darum geht es ja gerade: Diese Massnahmen, wie auch das ganze Covid-19-Gesetz, das heute die Basis für die Massnahmen bildet, haben ein Ablaufdatum. Deshalb beantragen wir Ihnen eben die Anpassung des Epidemiengesetzes, konkret die Übernahme des entsprechenden Wortlautes des Covid-19-Gesetzes ins Epidemiengesetz. Der Bundesrat äussert in seiner Stellungnahme Verständnis für das Anliegen der Grenzregionen, wehrt sich aber gegen eine explizite Regelung im Epidemiengesetz, mit der Begründung, eine solche würde seinen Handlungsspielraum unnötigerweise einschränken, wenn im Falle einer noch bedrohlicheren und sich rascher verbreitenden Pandemie weitergehende Einschränkungen notwendig wären.

Der Bundesrat verweist darauf, dass entsprechende Massnahmen an den Binnengrenzen im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit erfolgen sollten. Dazu vier Bemerkungen:

1.[NB]Die Motion fordert, dass der Bundesrat bei Grenzschliessungen die notwendigen Massnahmen ergreifen kann, damit die Reisefreiheit und die Mobilität bestmöglich gewährleistet bleiben. Dem Bundesrat bleibt also ebenfalls genügend Handlungsspielraum. Ich möchte, dass er von der anderen Seite her denkt, dass der Grenzverkehr nicht primär eingeschränkt, sondern ermöglicht werden soll, da wir in den Grenzregionen eine Lebens- und Wirtschaftsregion sind und die gleichen Bedingungen wollen wie andere Regionen in der Schweiz, die nur durch Kantonsgrenzen getrennt sind.

2.[NB]Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass er sich jetzt und in Zukunft mit den anderen Mitgliedern des Schengen-Raums koordiniere. Er fügt an, dass sich die Schweiz dabei einen Spielraum für eigenständige und auf ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Lösungen bewahrt habe. Gerne würden wir das Anliegen der Motion unter diesen massgeschneiderten Lösungen mitgemeint sehen, womit ich zur dritten Bemerkung komme.

3.[NB]Der grundsätzlich freie Grenzverkehr ist nicht nur ein Bedürfnis der Schweiz, sondern ein Bedürfnis aller daran beteiligten Länder. Er sollte Ausgangspunkt sein für die Regelungen im Pandemiefall. Dass die unterschiedlichen nationalen Massnahmen zur Bekämpfung einer künftigen Pandemie der völligen Freiheit an der Grenze ihrerseits Grenzen setzen, ist selbstredend. Dafür bietet die Motion aber, wie schon erwähnt, genügend Handlungsfreiheit.

4.[NB]Wenn Sie die Motion heute annehmen und ihr der Nationalrat gegebenenfalls auch zustimmt, dann ist der Bundesrat gehalten, diese Bestimmung in seine Revision des Epidemiengesetzes aufzunehmen. Der ganze Entwurf wird uns ja dann nochmals vorgelegt. Es gibt noch einmal eine Gelegenheit, zu prüfen, ob sich ein gutes Ganzes ergibt.

Ich bitte Sie also in diesem Sinne, die Motion anzunehmen.