Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-09-20
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-20
Wortprotokoll
Ich vertrete in diesem Block vier Minderheiten, und sie stellen alle die gleiche Grundfrage: Wenn Private bauen, dürfen andere Private uneingeschränkt eingeschränkt werden? Es geht darum, welchen Wert das Grundeigentum in der Schweiz hat. Unser Fraktionssprecher, Marco Romano, hat deutlich unterstrichen: Die Mitte-Fraktion unterstützt dieses innovative Geschäft. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Idee des unterirdischen Gütertransports. Aber die Mitte-Fraktion will auch, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nicht benachteiligt werden.
Damit wir uns alle richtig verstehen: Es geht bei diesem Projekt nicht um öffentliche Aktiengesellschaften oder Institutionen wie die SBB, welche eine Konzession haben, sondern es geht um ein rein privates Unternehmen, welches rein privaten Eigentümern gegenübersteht. Nur das ist die Frage: Wollen wir Private gegenüber anderen Privaten einschränken? Für die Mitte-Fraktion ist klar: Wir wollen das nicht.
Ich erlaube mir, zu jeder meiner Minderheiten kurz zwei Sätze zu sagen:
In Artikel 7 geht es um den Sachplan und den Richtplan. Wir alle hier in diesem Saal haben diese beiden Fragen des Sachplans und des Richtplans schon oft diskutiert. Gerade im Sachplan und im Richtplan werden oftmals die Eigentümer eingeschränkt, ohne dass sie sich dazu äussern können. Hier geht es darum, diese Leute zu schützen, und daher ist es sachgerecht, dass man die berechtigten Interessen der Eigentümer und Eigentümerinnen mit einbezieht.
Bei Artikel 22 geht es um das Landumlegungsverfahren. Man mag jetzt fragen, ob es Wortklauberei ist, wenn man zwischen "Verkehrswert" und "voll entschädigt" unterscheidet. Die Verwaltung ist der Meinung, man könne den einen wie den anderen Begriff wählen, sie seien quasi identisch. Dann könnte man ja ohne Problem sowieso meiner Minderheit zustimmen. Wir aber sind der Meinung, dass der Begriff "voll entschädigt" auch das Potenzial dieser Grundstücke umfasst und daher eine ganz andere Bedeutung hat als der reine Verkehrswert.
Bei Artikel 28 geht es um ein ähnliches Thema. Es geht ebenfalls um die volle Entschädigung, dieses Mal aber nicht bei einer sogenannten Enteignung, sondern bei Eingriffen in private Rechte durch Immissionen, Entsorgung oder Betrieb. Auch in diesem Fall soll, wenn Nachbarrechte und gesetzliche Rechte bestehen, eine volle Entschädigung geleistet werden.
Zu guter Letzt zu Artikel 26: Dieser Artikel zeigt am besten auf, wo die Ungleichheit in diesem Gesetz liegt. In Absatz 2 heisst es im Entwurf des Bundesrates: Wenn öffentliche Anlagen bei Bauarbeiten betroffen sind, müssen die Unternehmen die Kosten tragen. Bei einer öffentlichen Strasse beispielsweise, die man umlegen muss, müssen also die Unternehmen die Kosten tragen. Im zweiten Satz von Absatz 2 redet man von den Bedürfnissen Privater, also beispielsweise von Privatstrassen oder einem Garten, welcher nicht nutzbar ist. Hier müssen nicht die Unternehmen, sondern die betroffenen Eigentümer die Kosten tragen. Das ist sachfremd und begünstigt die öffentliche Hand gegenüber den Privaten.
Niemand ist gegen dieses innovative und visionäre Projekt. Wir unterstützen es voll und ganz. Man sollte sich aber bewusst sein, dass dadurch nicht die individuellen Rechte von Eigentümerinnen und Eigentümern eingeschränkt werden können.
Wir bitten Sie daher, im Sinne des Schutzes der Eigentümerinnen und Eigentümer, im Sinne der in der Bundesverfassung stehenden Eigentumsgarantie unsere Minderheiten zu unterstützen.