Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-09-21

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-21

Wortprotokoll

Was lange gedauert hat, ist trotzdem nicht gut - im Gegenteil. Viele Jahre hat die Kommission nun an einer Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts herumgebastelt. Es handelt sich dabei um eine alte Forderung des Hauseigentümerverbandes, die in Volksabstimmungen immer wieder gescheitert ist. Was bei dieser Bastelei der Kommission herausgekommen ist, ist im Ergebnis kein Haar besser als die Vorlagen, die in den Volksabstimmungen jeweils zurückgewiesen worden sind.

Es ist nichts Neues, dass sich manche Hauseigentümer über die Steuern und insbesondere über die Besteuerung des Eigenmietwerts aufregen. Dabei fahren die [PAGE 893] Hauseigentümer gegenüber den Mieterinnen und Mietern steuerpolitisch schon heute sehr gut, bedingt dadurch, dass die Mietwerte regelmässig 60 bis 70 Prozent - das ist die Limite gemäss Bundesgericht - unter den Marktpreisen liegen, und bedingt durch die tiefen amtlichen Werte für die steuerliche Bewertung der Liegenschaften bei der Bemessung der Vermögenssteuer. Die heutigen steuerlichen Privilegien der Hauseigentümer würden aber durch die Abschaffung des Eigenmietwerts noch einmal massiv ausgebaut.

Ich möchte Ihnen aus steuerpolitischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend empfehlen, auf die missratene Vorlage nicht einzutreten. Sie widerspricht dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit diametral, und sie würde zu unabsehbaren Steuerausfällen bis zu 1,7 Milliarden Franken für Bund und Kantone führen.

Steuerpolitisch und steuerrechtlich kann nicht bestritten werden, dass der Eigenmietwert ein Naturaleinkommen darstellt, wie der Gesetzgeber, aber auch das Bundesgericht immer wieder festgehalten haben. Jedermann und jedefrau muss wohnen. Wer im eigenen Haus wohnt, spart sich die Miete und bezieht dadurch ein Naturaleinkommen. Erst der Eigenmietwert gewährleistet die steuerliche Gleichstellung mit den Mieterinnen und Mietern.

Die steuerpolitischen Leitsterne sind die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese Grundsätze würden durch die Abschaffung des Eigenmietwerts gegenüber den Mieterinnen und Mietern gravierend verletzt. Sie würden aber nicht nur gegenüber den Mieterinnen und Mietern, also der klaren Mehrheit der Bevölkerung, verletzt. Eine steuerpolitische und steuerrechtliche Schieflage ergäbe sich auch unter den Hauseigentümern selbst. Während die finanzstarken unter ihnen, jene, die keine Hypotheken benötigen, stark begünstigt würden, würden alle jene, die auf Hypotheken angewiesen sind, massiv schlechter fahren.

Begünstigt würden auf Kosten aller anderen nur Hauseigentümer und unter den Hauseigentümern nur die reichen. Die Professoren Marius Brülhart und Christian Hilber haben ausgerechnet, welche Effekte es hätte, wenn es keinen Eigenmietwert gäbe oder wenn dieser abgeschafft würde. Die Eigenheimbesitzer fahren schon mit dem heutigen System massiv besser als die Mieterinnen und Mieter, vor allem auf längere Sicht. Unter den Hauseigentümern fahren jene, die schuldenfrei sind, gegenüber jenen, die sich das Eigentum nur mit Hypotheken leisten können, nochmals besser. Dieser Vorteil würde noch einmal massiv gesteigert, wenn es keinen Eigenmietwert mehr gäbe.

Wenn man den heutigen Zustand kritisiert - und man kann und soll ihn kritisieren -, dann muss man ihn nicht mit neuen Privilegien für die sowieso schon begünstigten Eigentümer noch verschlimmern, sondern die Unterbesteuerung des Eigentums korrigieren. Dafür sind Mehrheiten bis auf Weiteres leider nicht in Sicht, mindestens nicht hier im Parlament.

Wie eine Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung ergeben hat, gehörten und gehören Wohneigentümer schon immer stark überwiegend den oberen und den obersten Einkommensklassen an. Bei Einkommen von über 200[NB]000 Franken wohnen, statistisch gesehen, über 85 Prozent in den eigenen vier Wänden. Bei Einkommen unter 70[NB]000 Franken sind es weniger als 20 Prozent. Zu dieser Minderheit gehören viele AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner, die das Eigentum während der Erwerbsphase erworben haben.

Die extreme Vermögensentwicklung im Immobiliensektor hat sich in den letzten Jahren weiter zugespitzt. Wohneigentum ist für weite Kreise der Bevölkerung unerschwinglich geworden. Die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser haben sich in den letzten fünfzehn Jahren fast verdoppelt. Die verfügbaren Einkommen pro Kopf sind in dieser Zeit um weniger als 20 Prozent gestiegen. Das heisst nichts anderes, als dass Wohn- und Hauseigentümer in den vergangenen zwei Jahrzehnten von starken Wertsteigerungen profitiert haben, von denen alle anderen nur träumen können.

Was bedeutet die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts bei der Wohneigentumsbesteuerung vor diesem Hintergrund nun ökonomisch? Sie bedeutet doch nichts anderes als eine steuerliche Begünstigung der bereits Privilegierten und eine weitere, steuerlich gepushte Wertsteigerung des Eigentums - erst recht bei den heutigen Zinssätzen. Somit gilt: Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist nichts anderes als eine Vorlage zur Begünstigung einer kleinen Schicht von vermögenden Haushalten auf Kosten aller anderen. Wenn es um die Spezialfälle von Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen geht, dann haben die Kantone - es ist vom Kommissionssprecher bereits gesagt worden - mit einer Härtefallklausel für Rentnerinnen und Rentner bereits Lösungen gefunden. Aber wegen der Rentner mit tiefen Einkommen gleich ein ganzes System zu kippen, das wäre die dümmste und ungerechteste Antwort auf eine spezielle Konstellation.

Ich möchte noch kurz auf das Votum des Kommissionssprechers eingehen. Er hat zwei Gründe für den Systemwechsel angeführt.

Der eine Grund ist, dass die Hauseigentümer nach ihrem Empfinden ungerecht behandelt werden, weil sie nach ihrem Empfinden kein Einkommen erzielen. Es wäre schön, wenn auf das Empfinden der Mieterinnen und Mieter auch so Rücksicht genommen würde, wenn es um die Steuergesetzgebung oder allgemein um die Gesetzgebung geht.

Der zweite Grund ist die Problematik der Privatverschuldung, die in der Schweiz erwiesenermassen relativ hoch ist. Die Privatverschuldung wäre jetzt ein neuer Grund, dieses Hauseigentümerbegehren, das bis jetzt immer von dieser Seite kam, aufzunehmen. Die Privatverschuldung muss man aber doch in den Relationen sehen. Die Nationalbank hat nicht nur Statistiken zur Privatverschuldung erhoben, sondern diese immer auch zu den enormen Vermögen in der Schweiz ins Verhältnis gesetzt. Konkret: Es sind 900 Milliarden Franken Schulden zu verzeichnen, aber der Verschuldung stehen umgekehrt fast 5 Billionen Franken - also 5 mal 1000 Milliarden - an Vermögen gegenüber.

Es kann nicht übersehen werden, dass im Immobiliensektor, bei diesen enormen Wertsteigerungen der letzten beiden Jahrzehnte, Risiken drohen. Das gilt weltweit, aber auch in der Schweiz, das ist offensichtlich. Aber es wäre doch vollkommen verkehrt, jetzt diese Überbewertung des Eigentums, des Wohneigentums durch eine weitere, zusätzliche steuerliche Privilegierung des Eigentums gegenüber allem anderen noch zu vergrössern, zu verstärken.

Ich bitte Sie somit aus diesen Gründen, den grossen, geplanten Anschlag auf die Steuergerechtigkeit abzuwenden. Der Eigenmietwert mag unbeliebt sein, er sorgt aber für ein Stück Gerechtigkeit. Die Kantone, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, rufen uns eindringlich auf, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

Ich bitte Sie zusammen mit den Kantonen, die ja in dieser Kammer ein besonderes Gewicht haben sollten, nicht auf diese Vorlage einzutreten.