AB 28802
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Es ist uns allen klar, dass wir jetzt zu einem Kernstück dieser ganzen Reform kommen. Es geht hier wirklich um die Frage, welches Modell diese Reform in die Zukunft leiten soll. Es geht hier um die Frage, ob Sie eher ein planwirtschaftliches Modell mit bundesrechtlichen Absicherungen wollen - wie etwa in der Formulierung von Gross Jost - oder ob Sie eher ein Modell in einem staatlichen Rahmen wollen, das eine Anreizreform vorsieht, das das wettbewerbliche Vertragsmodell genannt wird und das die Möglichkeit gäbe, dass die Partner im Gesundheitswesen - in diesem Fall Ärzte auf der einen, Versicherer auf der andern Seite - zusammen vertraglich Wege suchen, wie möglichst gute Leistungen zu möglichst kosteneffektiven Preisen angeboten werden können. Diese Schlüsselfrage wird sicher auch mitentscheiden, wie wir diese Reform am Schluss werten werden.
Ich möchte vorab festhalten, dass diese neue Vertragsfreiheit nur dann funktionieren kann, wenn eine Reihe von Rahmenbedingungen gegeben sind, die heute - ich gebe das zu - noch nicht bis ins Letzte geklärt sind. Diese Rahmenbedingungen müssen geklärt werden. Für uns gibt es einige ganz entscheidende Punkte, die schon heute festgemacht werden können: Zum Ersten kann es keinesfalls angehen, den Versicherern hier eine einseitige Marktmacht zu geben - übrigens auch nicht bestimmten ärztlichen Spezialistengruppen. Die Ausgestaltung dieser Vertragsfreiheit muss so sein, dass paritätisch definiert wird, was in diesen Verträgen gemacht wird. Wir wollen nicht, dass neue Oligopole, dass separate Marktmächte entstehen. Zum Zweiten - auch das sei hier gleich gesagt - wollen wir klare Rechtswege haben, die auch die Möglichkeit beinhalten, dass für Leistungserbringer ein klarer, verwaltungsgerichtlich definierter Rechtsweg da ist. Das heisst, dass der von uns modifizierte Beschluss des Ständerates, also der Antrag der Minderheit Widrig, darauf verzichtet, diesen Rechtsweg hier zu definieren. Die Kommission, die der Ständerat definiert hat, haben wir weggelassen, damit dieser Rechtsweg gemäss einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz noch neu definiert werden kann. Deshalb denken wir auch, dass die lobenswerte Absicht von Herrn Dunant, das zu klären, hier noch nicht unbedingt nötig ist; das kann in der Nachbearbeitung getan werden.
Wie kontrastiert dieses modifizierte Ständeratsmodell in der Minderheit Widrig mit den anderen Anträgen? Die Minderheit II, die wir klar ablehnen, schafft eine Reihe von Fehlanreizen: Sie sieht beispielsweise die Aufhebung des Vertragszwanges nur gerade für Spezialisten vor, nicht aber für Allgemeinmediziner in der Grundversicherung. Das gibt neue Fehlanreize, die wir nicht im System haben möchten. Sie definiert bundesrechtliche Bedarfskriterien für entsprechende Versorgungsmodelle. Wir wollen aber keine bundesrechtlichen Bedarfskriterien, wir wollen paritätische Verhandlungen zwischen Versicherern und Leistungserbringern. Sie definiert in den Hausarztmodellen - wir haben das bei Artikel 13 schon erwähnt - Budgetkompetenzen für das Bundesamt für Sozialversicherung. Auch dies wollen wir nicht. Wir wollen hier keine zentralstaatlichen Rahmenbedingungen einführen, die einem Planungsmodell entsprechen. Deshalb lehnen wir die Minderheit II mit all ihren Folgeanträgen klar ab.
Wir haben in der Fraktion mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins beschlossen, die Mehrheit nicht zu unterstützen, sondern bei der Minderheit I (Widrig) - Vertragsfreiheit - zu bleiben. Warum? Wir anerkennen durchaus den politisch-pragmatischen Versuch, hier einem Referendum zu begegnen und Teile dieser Reform über die Runden zu bringen. Wir glauben aber, dass das Mehrheitsmodell ein [PAGE 2086] Problem nicht löst: Es verschärft wohl die Kriterien für den Eintritt in das System, aber Sie wissen, dass unter Kostenaspekten auch zu viele gute Leistungserbringer ein Problem sein können. Das Modell regelt das Problem nicht, was geschehen soll, wenn zu viele hoch qualifizierte Leistungserbringer vorhanden sind. Dazu braucht es ein anderes System; dieses System ist nur mit der neuen Vertragsfreiheit sichergestellt. Ich möchte abschliessend sagen, dass es klar ist, dass dieses System - auch wenn wir heute dem Prinzip der Vertragsfreiheit zustimmen - nicht morgen eingeführt wird. Es braucht eine Nachbearbeitung, die wir teilweise schon in der Kommission gewünscht haben. Es braucht Übergangsfristen, und es braucht eine sorgfältige Anpassung des Systems an das neue Anreizmodell.
Zusammengefasst empfehle ich Ihnen auch im Namen der FDP-Fraktion, die diesen Beschluss mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins gefasst hat, hier klar ein Zeichen für die nötigen Reformen zu setzen. Setzen wir ein Zeichen für eine Anreizreform. Diese muss auch die Vertragsfreiheit beinhalten, damit das System künftig mit entsprechenden finanziellen Anreizen qualitativ gute Leistungen für alle, die aber eben auch zu adäquaten Preisen erbracht werden, anbieten kann.