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Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2002-12-11

Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-11

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen mit meinem Antrag beliebt machen, in Anlehnung an die Version des Ständerates den Antrag der Minderheit I (Widrig) durch zwei Sätze zu ergänzen. Als Mitglied der SGK hätte ich die Möglichkeit gehabt, meinen Antrag dort einzubringen. Ich war mir jedoch der Tragweite der Fragestellung zu jenem Zeitpunkt noch zu wenig bewusst und bitte deshalb um Verständnis, mindestens um Nachsicht, wenn ich den Antrag nun nachreiche.

Vieles spricht für die Aufhebung des Kontrahierungszwangs als Mittel der Kosteneindämmung und der Qualitätssicherung. Die Aufhebung liegt in der logischen Linie der Liberalisierung. Man ersetze in der Diskussion jeweils die Begriffe [PAGE 2084] "Arzt" oder "Physiotherapeutin" z. B. durch "Malermeister" oder "Coiffeuse". Letztere kann mit einem Meisterdiplom auch nicht automatisch ein Recht auf Staatsaufträge beanspruchen.

Es ist davon auszugehen, dass die grosse Mehrheit der Leistungserbringer im Gesundheitswesen die im neuen Gesetzesartikel geforderten Mindeststandards erfüllen werden. Für Leistungserbringer, denen der Vertragsabschluss verweigert wird, ist unbedingt eine Möglichkeit zum rechtlichen Gehör einzuräumen. Dazu soll in jedem Kanton eine Kommission, zusammengesetzt aus je zwei Vertretern des Verbandes der Versicherer und der Leistungserbringer und einer Vertretung des Kantons, eingesetzt werden. Dabei sind die Vertreter der Leistungserbringer jeweils aus dem Fachgebiet des rekurrierenden Leistungserbringers beizuziehen: Handelt es sich z. B. um eine Vertragsverweigerung gegenüber einem niedergelassenen Arzt, so sind in der Kommission zwei Vertreter aus der Ärzteschaft - als Leistungserbringer - beizuziehen; handelt es sich hingegen um ein Spital, so sollen die Vertreter aus dem Spitalbereich sein. Die Kommission entscheidet abschliessend.