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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-09-21

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21

Wortprotokoll

Wie der Vizepräsident ausgeführt hat, ersuche ich Sie, den Standesinitiativen Thurgau und St. Gallen Folge zu geben und die Motion der Finanzkommission des Nationalrates anzunehmen.

Diejenigen, die am 18. September 2019, also vor zwei Jahren, bereits in diesem Rat waren, wissen noch, dass wir damals der Standesinitiative Thurgau mit dem Titel "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus" mit 19 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp keine Folge gegeben haben. Ich will mein Votum, das ich damals gehalten habe, jetzt auch nicht wiederholen. Nur so viel: Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten profitieren vom Einkaufstourismus, da sie sich aufgrund der höheren Kaufkraft mit ihrem Einkommen im Ausland mehr leisten können. Es gibt eine Studie des Marktforschungsinstituts GfK aus dem Jahr 2015. Demnach gaben Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten insgesamt 4,8 Milliarden Franken für gezielte Einkäufe im Ausland aus. Rechnet man noch die Online- und Ausflugseinkäufe dazu, geht dieser Betrag auf 10 Milliarden Franken hoch.

Als wichtigste Argumente gegen die Initiativen der Kantone Thurgau und St. Gallen werden immer wieder der administrative Aufwand für die Zollverwaltung ins Feld geführt und die Behauptung, dass die relativ kleinen Mehrwertsteuerbeträge die Kundinnen und Kunden wohl kaum vom Einkauf im Ausland abhalten würden. Tatsache ist aber nach wie vor, dass der Einkaufstourismus die Schweizer Wirtschaft und insbesondere den Detailhandel in Grenznähe beträchtlich schädigt: Dem Fiskus entgehen dadurch etwa 500 bis 600 Millionen Franken an Mehrwertsteuererträgen, es gehen zahlreiche Arbeitsplätze verloren, und der Schweizer Detailhandel muss gravierende Einkommenseinbussen hinnehmen.

Dass diese Entwicklung durch steuerliche Anreize noch zusätzlich verstärkt wird, ist aus meiner Sicht mindestens fragwürdig. Dieser Fehlanreiz ist deshalb aufzuheben, und es soll eine Sonderregelung gefunden werden, die den Schweizer Detailhandel gegenüber seinen ausländischen Mitbewerbern nicht mehr benachteiligt.

Die beiden Standesinitiativen, die eine Entrichtung der Mehrwertsteuer bei sämtlichen privaten Wareneinfuhren verlangen, wenn die Mehrwertsteuer im Ausland zurückgefordert bzw. zurückerstattet wird, sind zielführend, da sie die steuerlichen Ungerechtigkeiten beseitigen. Immer wieder wird argumentiert, dass, wie ich bereits gesagt habe, diese Initiativen zu einem grossen, unverhältnismässigen Aufwand für die Zollbehörden führen würden und ihre Wirkung klein sei. Ich möchte hier festhalten, dass wir mit der Verzollungsapplikation Quickzoll bereits eine gut funktionierende digitale Anwendung haben, um den zusätzlichen Aufwand am Zoll abzuwickeln.

Die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, die Ostschweizer Regierungskonferenz, die Metropolitankonferenz Zürich, die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien und der Schweizer Bauernverband unterstützen diese Initiativen mit entsprechenden Schreiben, die auch Sie erhalten haben.

Der Nationalrat hat den Standesinitiativen am 30. Oktober 2020 mit 108 zu 60 Stimmen bei 14 Enthaltungen Folge gegeben und auch die Motion der Finanzkommission des Nationalrates angenommen. Ich bitte Sie, dies heute ebenfalls zu tun.

Da heute, im Jahr 2021, die Digitalisierung enorm vorangekommen ist und wir bei jedem zweiten Argument auf die Digitalisierung, die dringend notwendig ist, hinweisen, kann diese Problematik bestimmt angepackt werden. Es müssen sicherlich einige Herausforderungen in der Administration gemeistert werden, doch das kann nicht ein Argument dagegen sein.

Herr Ständerat Noser hat am letzten Donnerstag ja noch eine Motion mit dem Titel "Private Wareneinfuhren aus dem Ausland. Anpassung der Regelung betreffend MWST-Wertfreigrenze" (21.4033) eingereicht. Ich habe diese angeschaut. Sie haben diese Motion, die, wie gesagt, erst vor Kurzem eingereicht worden ist, sodass noch keine Stellungnahme dazu vorliegt, vielleicht noch nicht gelesen. Aber grundsätzlich ist es erfreulich, dass auch hier Bewegung in dieses wichtige Thema kommt. Wir werden schauen, wie es mit dieser Motion weitergeht.

Doch heute haben wir diese beiden Standesinitiativen und die Motion auf dem Tisch, und ich bitte Sie, den Standesinitiativen Thurgau und St. Gallen Folge zu geben und die Motion anzunehmen.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch folgende Bemerkung: Die Beseitigung der Wertfreigrenze ist für uns Ostschweizer Kantone ein ebenso wichtiges Anliegen wie beispielsweise für die Bergkantone eine wirksame Lösung für die Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit dem Wolf oder mit der Stützung der Wasserzinsen stellen.