Lexipedia

Stark Jakob · Ständerat · 2021-09-21

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-21

Wortprotokoll

In Deutschland wurde per 1. Januar 2020 das sogenannte Umsatzsteuergesetz geändert und die sogenannte Bagatellgrenze von null auf 50 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass seither eine Schweizerin oder ein Schweizer, der bzw. die in Deutschland einkauft, nicht mehr generell eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung erhält, sondern erst, wenn sein bzw. ihr Einkauf in einem Geschäft an einem Tag höher als 50 Euro ist.

Der Handelsverband Baden-Württemberg kommentierte diesen Entscheid damals wie folgt: "Dass diese Grenze 'nur' bei 50 Euro liegt, ist ein wichtiger Erfolg des gemeinsamen Kampfes der Händlerinnen und Händler sowie der Handelsverbände Südbaden und Baden-Württemberg. Ursprünglich war eine Bagatellgrenze von 175 Euro im Gespräch, die verheerende Folgen für den Handel im Südbaden gehabt hätte." Diese Stellungnahme zeigt die Bedeutung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung im Kampf um die Schweizer Kundinnen und Kunden, obwohl die Einkäufe in Deutschland heute schon allein durch die tieferen Detailhandelspreise und den starken Schweizerfranken sehr attraktiv sind. Das zeigt auch: Um die Stellung des Schweizer Detailhandels wenigstens etwas zu verbessern, ist es richtig, die heute hier in der Schweiz geltende Steuerbefreiung bis zu einem Warenwert von 300 Franken, die sogenannte Wertfreigrenze, aufzuheben und auf allen importierten Waren, für die im Ausland eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung gewährt wurde, in der Schweiz die Mehrwertsteuer zu verlangen.

Ich danke meinem Kollegen Ruedi Noser für die Rechtschaffenheit und auch für die indirekte Unterstützung, aber ich denke - egal, ob es Tagestourismus oder Ferien sind -, dieses Detail müsste im Rahmen der angenommenen Standesinitiativen natürlich geklärt werden. Trotzdem wäre es jetzt der falsche Zeitpunkt, diesen Entscheid, den Herr Würth und meine Kollegin Häberli-Koller angesprochen haben, erneut auf nächstes Jahr zu vertagen. Denn aufgrund des grossen Volumens des Einkaufstourismus, der rund 10 Prozent des Schweizer Detailhandels ausmacht, ist dieser Schritt überfällig. Es geht um die Existenz vieler Läden im grenznahen Raum, es geht um viele wertvolle Arbeitsplätze; es geht aber auch, das wurde auch angesprochen, um die Steuergerechtigkeit. Es ist nicht einzusehen, weshalb bei 10 Prozent der in der Schweiz konsumierten Waren keine Mehrwertsteuer entrichtet werden muss. Dem Bund entgehen damit, das[NB]wurde[NB]auch[NB]schon gesagt, 0,6 bis 1,0 Milliarden Franken pro Jahr.

Hinzu kommt das Verkehrsaufkommen, das erheblich ist; Herr Würth hat darauf hingewiesen. Auf den Strassen haben wir Staus, Lärm und hohe Luftbelastungen. Im öffentlichen Verkehr - das wurde noch nicht gesagt - ist es tatsächlich so, dass die SBB von den hohen Zugsauslastungen profitieren, beispielsweise bei den Direktzügen wie dem Interregio 75 von Luzern nach Konstanz. Diesen müssen Sie mal benutzen. Er ist hervorragend besetzt mit Tagestouristen, die mit leeren Rucksäcken und Taschen nach Konstanz reisen. Konstanz ist attraktiv, hat auch eine gute Gastronomie, und mit vollen Taschen und Rucksäcken geht es dann wieder zurück. Diese Mehreinnahmen sind natürlich schön für die SBB, aber das kann doch kein Grund sein, um den Einkaufstourismus weiterhin staatlich zu fördern.

Es bleibt das Argument der Durchführbarkeit. Die Digitalisierung bietet heute neue Möglichkeiten, um die Mehrwertsteuer auf den importierten Waren einzuverlangen. Dabei sollte meines Erachtens auch eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten möglich sein, von denen dies, im[NB]Sinne[NB]einer[NB]guten[NB]Nachbarschaft, ja sicher erwartet werden darf.

Wie auch immer, es gilt auch hier die alte Wahrheit: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Mit einem klaren Ja zu den beiden Standesinitiativen kann heute nach dem Nationalrat auch der Ständerat diesen klaren Willen dokumentieren. Ich bin überzeugt, dass der fortschrittliche Bundesrat und die innovative Verwaltung anschliessend einen überzeugenden Weg finden werden, um die neuen Regeln um- und durchzusetzen. [PAGE 911]

Ich empfehle Ihnen, den beiden Standesinitiativen St. Gallen und Thurgau Folge zu geben, und danke Ihnen im Namen aller betroffenen Grenzkantone sehr herzlich dafür.