Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2002-12-11
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich äussere mich aus der Sicht der CVP-Fraktion zu den einzelnen Modellen im Bereich Kontrahierungszwang. Die Mehrheit der CVP-Fraktion möchte in dieser KVG-Revision mehr als nur die bestehenden Grauzonen eliminieren. Sie möchte unmissverständlich auch Sparmassnahmen einbauen. Eine davon ist die Aufhebung des Kontrahierungszwangs.
In der Tat sind die Ärztinnen und Ärzte, die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sowie die Apothekerinnen und Apotheker die einzigen Berufsgattungen, die zeitlebens ein Recht auf Arbeit haben, weil ihnen die Entschädigung dafür garantiert ist, falls sie die nötigen beruflichen Voraussetzungen erfüllen. In der Tat besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage. Das heisst, in einigen Kantonen ist der Grundsatz verwirklicht: je mehr Ärzte, desto grösser das Ausmass an Leistungen und desto höher die Prämien.
Damit nicht weiter ein Automatismus besteht, möchte die Mehrheit der CVP-Fraktion heute den Kontrahierungszwang aufheben gemäss Modell Ständerat mit den Erweiterungsanträgen Widrig, die er bereits begründet hat. Man möchte einerseits erreichen, dass eine bessere Verteilung des Leistungsangebotes ermöglicht wird, und erhofft andererseits, dass sich schwarze Schafe unter den Leistungserbringern abschrecken lassen. Denn solche schaden dem Berufsbild der übrigen Leistungserbringer, die sich ihrer Verantwortung voll und ganz bewusst sind. Die Befürworter der Aufhebung des Kontrahierungszwangs sind sich bewusst, dass dadurch die Versicherer eine etwas grosse Macht erhalten, doch sind die Befürworter ebenso überzeugt davon, dass die Aufhebung des Kontrahierungszwangs in erster Linie präventive Wirkungen haben wird, da sich die Versicherer keinen rudimentären Ausschluss von Leistungserbringern leisten können. Sie wollen ja den Wettbewerb unter den Kassen gewinnen.
Die Minderheit unserer Fraktion, zu der auch ich gehöre, unterstützt das Modell der Mehrheit der Kommission, das im Grundsatz am bestehenden Kontrahierungszwang festhalten will. Diese Minderheit setzt sich vor allem aus realpolitischen Gründen gegen die Aufhebung des Kontrahierungszwangs zum heutigen Zeitpunkt ein, getreu dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Die Minderheit unserer Fraktion möchte allerdings Instrumente einbauen, um nötige Konsequenzen ziehen zu können. Teils fehlen solche nämlich in der heutigen Gesetzgebung, oder sie schiessen über das Ziel hinaus. Anstelle des Ausschlusses einzelner Leistungserbringer sind im Modell der Mehrheit der Kommission auf der Vereinbarungsstufe zwischen Versicherern und Leistungserbringern Konditionen möglich, die die Leistungserbringer zukünftig an getroffene Vereinbarungen binden.
Eigentlich ist eine solche Konditionsskala unendlich. Massgebend ist die gesetzte Frist in den Übergangsbestimmungen, die nicht wie bei TarMed Jahre dauern kann und soll, sondern die ganz klar auf Ende Dezember 2004 beschränkt ist. Die Minderheit unserer Fraktion setzt in diesem Modell auf die Verantwortung jedes Leistungserbringers und ist auch überzeugt, dass der Bundesrat dann ohne Fristerstreckung handeln muss, falls die beiden Vertragspartner nicht fähig sind, sich innert der gesetzten Frist zu finden.
Neu liegt ein Kompromissantrag Meier-Schatz auf dem Tisch. Er besagt, dass die Leistungserbringer nicht zeitlebens ein Recht auf Arbeit haben sollen, und nimmt ihnen dieses Recht im Pensionsalter weg. Der Antrag Meier-Schatz ist ergänzend zum Antrag der Mehrheit der Kommission ein Kompromiss, den unsere Fraktionsminderheit unterstützen wird.
Wir haben in der Fraktion auch das Modell der Minderheit [PAGE 2089] Gross Jost diskutiert. Dieses Modell geht zweifellos in die richtige Richtung. Es ist im Moment aber insofern unbefriedigend, als nur Spezialärzte von der Aufhebung des Kontrahierungszwangs betroffen sein würden, da befürchtet wird, dass die Qualität der Leistungen leiden würde, wenn alle Ärzte mitmachen müssten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen, in der Hoffnung, dass auch der Antrag Meier-Schatz eventuell mit der Minderheit der Kommission Anklang findet.