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Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, die jetzt gerade geäussert wurde. Die Frage ist einfach: Braucht es zusätzliche Mittel, oder genügt das, was wir haben? Wir haben ja einerseits den Corporate-Governance-Bericht, den Expertenbericht von 2019, der sehr wohl die OECD-Leitsätze geprüft hat und keine Widersprüche zu den OECD-Leitsätzen gefunden hat. Wir haben dann den Bericht zum Postulat Abate 18.4274, "Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes", den wir noch einmal in Bezug auf die Praxis bei der Post, den SBB und der Swisscom untersucht haben. Mit diesem Bericht hausieren wir gerade in Ihren Kommissionen. Er wurde gut aufgenommen und gab keinen Anlass zu Diskussionen oder zusätzlichen Aufträgen.

Wir haben hier entsprechende Arbeiten umgesetzt und das weiter überprüft. Es sind auch bereits Massnahmen im Sinne der Motion ergriffen worden, und sie werden weitergeführt. Einerseits ist eine Ergänzung der rechtlichen Grundlagen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vorgesehen. Hier sind wir an der Ausarbeitung. Da wird ein Teil dieser Anliegen der Motion aufgenommen und umgesetzt. Wir sind aber der Meinung, dass ein spezielles Gesetz und weitergehende Massnahmen nicht möglich oder nicht notwendig sind. Wenn Sie nämlich die bundeseigenen Betriebe ansehen, kommt da wirklich alles zusammen: von der börsenkotierten Swisscom über die Aufsichtsorganisation beispielsweise der Finma oder der Ensi, also der Aufsichtsorganisation über Atomanlagen, bis hin zu Skyguide und weiteren behördlichen Aufgaben. Das in einem speziellen Gesetz zu regeln, ist wohl nicht möglich, weil die Vielfalt relativ gross ist. Wir haben aber hier doch zahlreiche Massnahmen bezüglich der Aufsicht und der Begleitung dieser Unternehmen getroffen.

Ich würde Sie eigentlich eher auffordern, im Parlament diesem Punkt mehr Beachtung zu schenken, denn Sie haben die Oberaufsicht. Sie setzen das in der Regel mit Subkommissionen der GPK um. Das ist vielleicht auch noch verbesserungsfähig. Da bieten Sie dann die Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte unserer Unternehmen auf. Im Saal sitzen dann fünf Leute einer Subkommission. Auch diese Aufsicht oder diese Kontrolle könnte durchaus verbessert werden. Also wenn schon, würde ich Sie bitten, auch im Rahmen Ihrer Aufsichtstätigkeit zu prüfen, ob Sie dem genügen.

Wir sind der Meinung, dass wir in diesem Prozess, den wir laufend verbessern und den wir auch in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung abbilden werden, eigentlich schon Massnahmen im Sinne Ihres Vorstosses umsetzen. Weitergehende Massnahmen sind aus unserer Sicht im Moment nicht notwendig; vielmehr sind sie laufend den aktuellen Gegebenheiten und den aktuellen Gesellschaften anzupassen.

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