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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-23

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-23

Wortprotokoll

Ich glaube, die Ausgangslage ist klar; sie wurde auch beschrieben. Sie haben dieser Vorlage am 8. September mit deutlichem Mehr zugestimmt. Sie haben geringfügige Änderungen vorgenommen. Der Nationalrat hat sich auch intensiv mit dieser Frage befasst. Die SPK-N hat Hearings durchgeführt - Nationalrat Rutz verfolgt die Debatte hier im Ständerat -, und es gab in der SPK-N auch eine lebhafte Debatte, die sehr interessant war. Das Verdikt nachher im Plenum war jedoch deutlich: Mit 140 zu 50 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde Nichteintreten beschlossen.

Wir haben jetzt nochmals gehört, worum es in der Sache geht. Ja, es ist eben die Reise nach Rom, wie sie beschrieben wurde. Artikel 140 der Bundesverfassung sieht vor, dass Staatsverträge, die den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vorsehen, dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstehen. Zudem hat man dann eben dieses Sui-generis-Referendum: Bundesrat und Parlament entscheiden, wann sie völkerrechtliche Verträge Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreiten. Ich denke, es war in den Fällen, in denen so entschieden wurde, immer eher ein politischer Entscheid; wir haben das auch in der Kommission diskutiert. Der EWR war ein solcher Entscheid. Dann wäre wahrscheinlich das institutionelle Rahmenabkommen, wenn es denn vors Volk gekommen wäre, dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstanden. Mit der Motion, die damals gutgeheissen wurde, sollen nun alle völkerrechtlichen Verträge, die Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert, dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstehen.

Im Rahmen der Debatte wurden auch Alternativen zur Vorlage geprüft. Herr Ständerat Caroni ist darauf eingegangen. Man spürt auch, dass Sie vielleicht noch einmal Ihr Herzblut für eine Kompromisslösung hingeben. Bei der Ausgestaltung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums gibt es im Wesentlichen zwei Grundkonzepte. Das hat sich auch etwas im Hearing in der SPK-N gezeigt. Neben der Anknüpfung an den Verfassungsrang, wie es die Vorlage vorsieht, wurden auch Konzepte ins Spiel gebracht, welche auf die politische Bedeutung völkerrechtlicher Verträge fokussieren. Die Verankerung einer politischen Generalklausel in der Bundesverfassung bringt aber aus Sicht des Bundesrates keine Klarheit über die Anwendung des obligatorischen Referendums. Vielmehr würde damit ein reines Ermessenselement Eingang in die Bundesverfassung finden.

Wenn man sich für eine Lösung entscheiden will, dann müsste es diejenige sein - das möchte ich auch namens des Bundesrates sagen -, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Wenn eine Lösung Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit brächte, dann diese, weil mit ihr die rechtlichen, generell-abstrakten Voraussetzungen kodifiziert würden. Das ist, aus unserer Sicht, der Weg, den man gehen müsste, wenn man an dieser Vorlage weiterarbeiten will. Die neue Bestimmung nennt deshalb, wenn auch nicht abschliessend, die Elemente, denen Verfassungsrang zukommen würde. Damit würde auch konkretisiert, welche völkerrechtlichen Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müssten. [PAGE 959]

Der Bundesrat erachtet seine Aufgabe als erfüllt. Wir haben Ihnen eine Vorlage vorgestellt. Wir stellen fest, dass es zwischen den Meinungen der Räte jetzt einfach noch Unterschiede gibt. Herr Ständerat Fässler hat gesagt, Sie sollten dem Nationalrat eine zweite Chance geben, er solle sich nochmals mit der Frage dieses Referendums sui generis befassen und allenfalls eine Zwischenlösung finden. Herr Ständerat Caroni hat nun einige Ansätze aufgezeigt. Es ist nun Ihr Entscheid, ob Sie sich dem Nationalrat anschliessen oder ob Sie ihm nun eben eine zweite Chance geben und weiterdiskutieren wollen.

Der Bundesrat erachtet seinen Auftrag für das Parlament als erfüllt und sieht in seiner Vorlage eigentlich die Lösung, die am geeignetsten wäre.