Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-23
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-23
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen so viel sagen: Der Bundesrat ist mit dem Anliegen der Motion völlig einverstanden. Ich denke, Sie haben hier verschiedene Massnahmen und Möglichkeiten aufgelistet, die genau in die richtige Richtung gehen. Zum Teil haben wir diese Massnahmen, soweit es in der Kompetenz des Bundes ist, schon umgesetzt oder mindestens in die Wege geleitet. Schon heute wird ja eine Einmalvergütung für alle Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 2 Kilowatt bis höchstens 50 Megawatt ausgerichtet. Die Vergabe der Einmalvergütungen erfolgt unabhängig vom Gebäudetyp.
Mit dem Mantelerlass des Bundesrates, den ja der Ständerat demnächst zu beraten beginnt, und mit der Energiegesetzrevision, die Sie hoffentlich und voraussichtlich noch in dieser Session fertig beraten, sollen zudem für grosse Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch höhere Fördersätze eingeführt werden. Diese sollen mittels Auktionen vergeben werden.
Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt, die in die Gebäudehülle integriert werden, werden heute bereits mit höheren Einmalvergütungen unterstützt. Das sind Anlagen, die typischerweise auf Wohngebäuden erstellt werden. Der Bundesrat unterstützt damit auch die Bemühungen für eine bessere Ästhetik der Fotovoltaikanlagen bei Wohngebäuden, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
Schliesslich fördert das Gebäudeprogramm die energetische Sanierung von Gebäuden sowie Investitionen in erneuerbare Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik. Die Kantone können bereits heute ausreichende Anreize zum Bau von energieeffizienten Wohn- und Geschäftsbauten setzen. Gemäss dem Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM) kann der Beitrag maximal 50 Prozent der Investitionen betragen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die Kantone letztes Jahr für das Förderprogramm so viel Geld abgeholt haben wie noch nie. Das ist ausserordentlich erfreulich. Das ist ein Rekord, das heisst, es wird hier jetzt wirklich auch vorwärtsgemacht. Immerhin war letztes Jahr das Jahr der Pandemie, und trotzdem haben die Menschen hier ganz offensichtlich investiert. In diese Richtung muss es natürlich weitergehen.
Die Einmalvergütung ist nicht an Anforderungen von Bewilligungspflichten geknüpft, und die ausgerichteten Beträge hängen nicht vom Gebäudetyp oder von der Zone ab, in der sich das Gebäude befindet. Nach Ansicht des Bundesrates wäre eine entsprechende Anpassung der Einmalvergütung, wie das die Motion fordert, nicht gerechtfertigt, weil das den Vollzug massiv verkomplizieren könnte.
Ich möchte noch etwas zu den Bewilligungen sagen. Heute wird die grosse Mehrheit der Solaranlagen im Meldeverfahren, also ohne Baubewilligung, errichtet. Das erleichtert natürlich den Zubau der Fotovoltaik sehr, und es gibt seitens der Kantone die Möglichkeit, die Verfahren noch weiter zu vereinfachen. Wir laden die Kantone ein, ihre Meldeverfahren zu vereinfachen. Heute liegt die Dauer für die Meldeverfahren bei durchschnittlich 30 Tagen. Der Kanton Bern hat jetzt aber beispielsweise eine Frist von 7 Tagen eingeführt. Sie sehen also, dass die Kantone bei der Bewilligung respektive Meldung schon auch die Möglichkeit haben, Bürokratie abzubauen, die Investitionen zu erleichtern und die Menschen zu unterstützen - auch mit einer guten Beratung; da haben wir sicher noch viel Potenzial.
Ich darf Ihnen aber sagen, dass hier auch einiges läuft. Der Bundesrat, und das haben Sie richtig festgehalten, hat letzte Woche die Eckwerte für das Folgeprojekt für den Klimaschutz verabschiedet. Wir werden bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten und dabei die entsprechenden Massnahmen im Gebäudebereich natürlich auch noch einmal sehr intensiv anschauen.