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Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-09-23

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-09-23

Wortprotokoll

Sexualdelikte werfen in der Schweiz wie auch in anderen Ländern jeweils hohe Wellen. Diese Tatsache wurde durch die Me-too-Bewegung noch verstärkt. In Anbetracht der Zahlen und Fakten ist dies nachvollziehbar und verständlich.

Das Forschungsinstitut GFS Bern stellte in einer Befragung fest, dass von 4500 befragten Frauen jede fünfte Über-15-Jährige angab, Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein. Gemäss dem Bundesamt für Statistik wurden 2018 total 626 Vergewaltigungen angezeigt. Solche Zahlen werfen regelmässig die Frage auf, ob die Strafen bei Sexualstrafdelikten zu milde ausfallen oder ob der gesetzliche Strafrahmen überhaupt genügt. Die Folgen solcher Fragen sind häufig Vorstösse aus unserem Parlament oder Standesinitiativen, wie vorliegend eine des Kantons Tessin.

Die Standesinitiative verlangt eine Erhöhung der Strafrahmen für Delikte gegen die sexuelle Integrität im Strafgesetzbuch. Sie fordert, detailliert ausgedrückt, die Prüfung der Frage, ob im Strafgesetzbuch erstens eine Mindeststrafe von nicht unter einem Jahr und zweitens eine Erhöhung der Höchststrafen auf mindestens zehn Jahre vorgesehen werden soll. Der heutige Strafrahmen sei, so meinen die Initianten, zu tief.

Bereits vor dem Nationalrat hat sich am 8. September 2020 der Ständerat mit diesem Thema befasst. Er hat der Initiative des Kantons Tessin keine Folge gegeben. Grund dafür sind die laufenden Arbeiten am Sexualstrafrecht: Der Ständerat hat vom Bundesrat bereits eine Revision des Sexualstrafrechts verlangt. Dabei geht es neben höheren Strafen auch um die Umschreibung der Straftat der Vergewaltigung. Derzeit arbeitet die Verwaltung an einer Vernehmlassungsvorlage, welche die Anliegen der Standesinitiative aufnimmt.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich am 25. Juni 2021 mit der Initiative befasst. Mit 16 zu 6 Stimmen beantragt sie Ihnen, dem Ständerat zu folgen und der Initiative des Kantons Tessin keine Folge zu geben.

Die Mehrheit begründet ihre Ablehnung mit dem Argument der Schwesterkommission, wonach der Strafrahmen für Delikte gegen die sexuelle Integrität im Rahmen der hängigen Revision des Sexualstrafrechts zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen ist. Entsprechend sieht die Kommissionsmehrheit keinen Bedarf, mit der Standesinitiative ein weiteres Gesetzgebungsprojekt anzustossen. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben, und betont, dass die Kinder als schwächste Glieder der Gesellschaft besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden müssen. Diese Meinung teilt auch die Kommissionsmehrheit. Aber sie kommt, wie erwähnt, zum Schluss, dass all die Fragen im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts zu überprüfen sind.

Ich beantrage Ihnen namens der Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.