Thurnherr Walter · 2021-09-27
Thurnherr Walter · Aargau · 2021-09-27
Wortprotokoll
Das Bundesgericht hat sich verschiedentlich mit Interventionen von Unternehmen befasst, die unter dem bestimmenden Einfluss eines oder mehrerer Gemeinwesen stehen. Gemäss Rechtsprechung gilt der Grundsatz, wonach solche "öffentlichen Unternehmen" zur politischen Neutralität verpflichtet sind. Allerdings [PAGE 1883] erachtet das Bundesgericht Stellungnahmen im Vorfeld einer Abstimmung als zulässig, wenn das jeweilige Unternehmen durch die Abstimmung besonders betroffen und in seinen wirtschaftlichen Interessen berührt ist. Falls diese Voraussetzungen gegeben sind, dürfen sich die Unternehmen äussern, doch müssen sie sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegen. Die Rechtsprechung gilt unabhängig davon, ob die öffentlichen Unternehmen vom Bund oder von den Kantonen beherrscht werden.
Die Beurteilung von Interventionen öffentlicher Unternehmen im Vorfeld eidgenössischer Abstimmungen ist nicht Sache des Bundesrates. Dies erfolgt im Rahmen eines allfälligen Beschwerdeverfahrens und unter Würdigung des jeweiligen Sachverhalts in abschliessender Weise durch das Bundesgericht.