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Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-12-12

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Zwar konnte sich die Kommission nicht über den Antrag Strahm aussprechen; wenn man aber den Artikel 90 anschaut, dann sieht man, dass Herr Strahm nicht nur eine kleine Revision, sondern eine völlige Veränderung der Beschwerdeberechtigung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für die Spezialitätenliste erreichen möchte. Wer ist in dieser Kommission denn vertreten? Die Krankenversicherer und die Patientenvertreter sind in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission vertreten. Sie können dort ihre Stimme erheben und ihre Meinung äussern. Wenn ihnen nachher noch ein zusätzliches Beschwerderecht eingeräumt wird, führt das zu einer taktischen Beschwerdeerhebung. Sie haben den Xenical-Fall noch im Kopf. Das würde dazu führen, dass das Leistungspaket der Grundversicherung nicht durch eine demokratisch legitimierte Behörde, wie es die Arzneimittelkommission ist, definiert wird, sondern durch die Gerichte. Diesen Systemwechsel dürfen wir jetzt hier nicht einfach übers Knie brechen, ohne dass jemand Gelegenheit hatte, sich über die Konsequenzen auszusprechen.

Ich denke, dass wir bei der heutigen Regelung bleiben müssen, denn wir können nicht einfach mit einem Einzelantrag einen Systemwechsel formulieren und beschliessen. Wir würden damit das System völlig ändern. Es wäre nicht mehr die Arzneimittelkommission, die über die Leistungen entschiede, sondern die Gerichte würden dies tun. Das wollen wir nicht.