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preparatory:AB 289140

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-27

Wortprotokoll

Im Jahr 2013 hat das Parlament dem Freihandelsabkommen mit China zugestimmt. Das Abkommen trat im folgenden Jahr, im Juli 2014, in Kraft. Es umfasst unter anderem den Abbau von Zöllen und einen verbesserten Marktzugang für die Unternehmen der beiden Staaten. Nicht Gegenstand des Abkommens sind jedoch verbindliche Regelungen zum Schutz der Menschenrechte. Das zeitgleich mit dem Freihandelsabkommen in Kraft getretene Zusatzabkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen enthält ebenfalls keine verbindlichen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte.

In seiner zu Anfang dieses Jahres unterbreiteten China-Strategie hat der Bundesrat verschiedene Ziele und Massnahmen formuliert. Unter anderem strebt er eine Modernisierung des bilateralen Freihandelsabkommens mit China an. Dabei stehen insbesondere ein verbesserter Marktzugang im Bereich des Warenverkehrs, ein verbesserter Marktzugang für schweizerische Dienstleister einschliesslich der Finanzinstitute sowie die Optimierung der Zollprozesse im Vordergrund. Nicht vorgesehen sind jedoch verbindliche Instrumente zum Schutz der Menschenrechte.

Gerade im Bereich der Menschenrechte stehen jedoch Schweizer Unternehmen, welche auch in China produzieren oder aus China Vorleistungen beziehen, vor besonderen Herausforderungen. Es ist in ihrem Interesse, dass im Rahmen ihrer Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden, denn der Freihandel beruht auf fairen und vergleichbaren Rahmenbedingungen.

Die Voraussetzung für Freihandel ist eine funktionierende Marktwirtschaft, und eine funktionierende Marktwirtschaft wiederum basiert auf gewissen Voraussetzungen, auf Rechten des Individuums, Eigentumsrechten, Rechtssicherheit, Rechtsstaatlichkeit, Informationsfreiheit usw. Es ist in vielen Ländern denn auch ein Verdienst der internationalen [PAGE 1920] Handelsbeziehungen, dass Fortschritte im Bereich der Marktwirtschaft, aber auch der Menschenrechte und namentlich auch der Arbeits- und Sozialrechte erzielt werden konnten. In[NB]China[NB]scheint dies jedoch bis heute noch nicht der Fall zu sein.

Hoffnungen, dass sich im Zuge der wirtschaftlichen Öffnung auch Fortschritte im Bereich der Demokratie und der Menschenrechte einstellen werden, haben sich leider nicht erfüllt. So mussten wir in den letzten Jahren zur Kenntnis nehmen, dass der intensivierte Handel mit China leider nicht gleichzeitig zu einem Wandel in den Bereichen Minderheitenschutz, Zwangsarbeit und Meinungsäusserungsfreiheit führte. Zwar führt die Schweiz seit bald dreissig Jahren einen Menschenrechtsdialog mit China. Dieser hat jedoch bis heute wenig Wirkung gezeigt. Zu dieser Einschätzung kommen Wissenschaft und Menschenrechtsorganisationen einhellig. Gemäss Bundesverfassung soll sich der Bund im Rahmen seiner Aussenbeziehungen für Menschenrechte und Demokratie einsetzen.

Ihre Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 13 zu 12 Stimmen, den Bundesrat zu beauftragen, mit der chinesischen Regierung die Aufnahme eines Kapitels zur Einhaltung der internationalen Standards im Bereich Menschenrechte und Arbeitsrechte in das Freihandelsabkommen auszuhandeln.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion anzunehmen.