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Zuberbühler David · Nationalrat · 2021-09-27

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-27

Wortprotokoll

Das vorliegende Geschäft hat eine ellenlange amtliche Bezeichnung, weshalb ich darauf verzichte, den Titel in voller Länge zu nennen. Zusammengefasst kann aber festgehalten werden, dass es bei den drei Bundesbeschlüssen um die grenzüberschreitende Kriminalität und in diesem Zusammenhang um die Kriminalitätsbekämpfung geht, die verstärkt werden soll.

Aus Sicht der SVP-Fraktion bleibt die Kontrolle der Schweizer Grenze, wie sie zur Bekämpfung von Kriminalität vor dem Beitritt zum Schengen-Raum geschützt worden ist, das effektivste Mittel - eigentlich. Denn mit dem vom Souverän im Jahr 2005 in einer Volksabstimmung akzeptierten Beitritt zum Schengen-Raum und dem damit verbundenen Wegfall der systematischen Kontrollen der Pässe und Identitätskarten bzw. dem damit verbundenen Ersatz durch die Schleierfahndung und die mobilen Personenkontrollen im Grenzraum und in internationalen Zügen muss jetzt die Erleichterung der Polizeiarbeit in den Vordergrund rücken. Dabei ist ein rascher Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten notwendig, weil diese für ergebnisorientierte Ermittlungen entscheidend sind. Die drei Abkommen sind dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht der SVP-Fraktion sind diese Abkommen zudem geeignet, um den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer zu bekämpfen.

Mit dem Prümer Abkommen - es handelt sich hierbei nicht um ein EU-Abkommen - bzw. dem Eurodac-Protokoll zwischen der Schweiz und der EU wird eine Erleichterung dahingehend stattfinden, dass beispielsweise DNA-Daten innerhalb weniger Minuten verfügbar sein werden. Die wichtigste Erkenntnis dabei ist, dass die Chancen hoch sind, dass mit diesem Abkommen einerseits alte Verbrechen aufgedeckt und andererseits aktuelle Verbrechen rascher aufgeklärt werden können. Da sich der automatisierte Austausch bei DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten nur auf "kein Treffer" oder "Treffer" beschränkt, der Informationsaustausch über Amtshilfe erfolgen muss und die Aufsichtsrechte beim Edöb liegen, ist das Abkommen auch aus datenschutztechnischer Sicht vertretbar.

Momentan können die Schweizer Polizeibehörden für die Erlangung von Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdruckdaten auf internationaler Ebene nicht auf einen automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken in Europa zurückgreifen. Sie müssen in jedem Land einzeln nachfragen, ohne zu wissen, ob ein Land über relevante Informationen verfügt, und ohne Garantie, letztlich auch eine Antwort zu erhalten. Für eine wirksame und umfassende internationale Zusammenarbeit, insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten, ist es aber von grundlegender Bedeutung, dass präzise Informationen rasch und effizient ausgetauscht werden können.

Abkommen, die den Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdruckdaten oder Daten zu Fahrzeugen und deren Haltern begünstigen, sind für eine sichere Schweiz natürlich von Vorteil. Ein solches Abkommen, die Prümer Zusammenarbeit, vernetzt Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder. Es handelt sich hierbei um das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank.

Ein weiteres Abkommen, das Eurodac-Protokoll, befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf die Eurodac-Datenbank zurückzugreifen. In dieser werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.

Das dritte Abkommen namens "Preventing and Combating Serious Crime" sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor. Es ist dem Prümer Abkommen inhaltlich ähnlich.

Dschihadisten, Schwerkriminelle und sonstige Terroristen sind unter allen Umständen von der Schweiz fernzuhalten. Schliesslich, und das habe ich bereits eingangs erwähnt, vollzieht die Schweiz keine systematischen Grenzkontrollen mehr.

Die SVP-Fraktion sieht in den Abkommen einen klaren Mehrwert für die Sicherheit der Schweiz und wird den drei Bundesbeschlüssen deshalb zustimmen.