preparatory:AB 28922
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-12
Wortprotokoll
Nachdem der Bundesrat zu Beginn dieses Jahres beschlossen hatte, Frau Bundesrätin Dreifuss in der Gesundheitspolitik aktiver zu begleiten, stellen wir fest, dass er zur gleichen Erkenntnis gekommen ist wie die Sozialministerin, einfach ein halbes Jahr später: Es "brennt" vor allem bei den Mittelschichtfamilien; diese müssen entlastet werden, weil dort die Belastung durch die Krankenkassenprämien am grössten ist.
Wir wissen das schon lange und haben das in unserer Kommission auch mehrmals ausführlich diskutiert, weil uns auch die Ergebnisse der Wirkungsanalyse zum KVG, insbesondere in Bezug auf die Prämienverbilligungen, bekannt sind. So kommt diese Wirkungsanalyse beispielsweise zum Schluss, dass eine vierköpfige Familie - Eltern mit zwei Kindern - mit einem Einkommen von 70 000 Franken im Jahr heute in zwanzig Kantonen durch die Krankenkassenprämien überbelastet ist.
Wir stellen auch fest, dass unsere Gesundheits-Initiative bereits Wirkung gezeitigt hat, nicht nur beim Erkenntnisprozess, der innerhalb des Gesamtbundesrates stattgefunden hat, sondern auch im Ständerat, der sich ja als Erstrat bei dieser KVG-Revision entschieden hat, ein Sozialziel im Gesetz zu verankern. Er hat beschlossen, dass die Versicherten künftig höchstens 8 Prozent ihres Haushalteinkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden sollen.
Ich möchte nur daran erinnern, dass die SP-Fraktion das Sozialziel bereits bei der 1. KVG-Revision, Mitte der Neunzigerjahre, im Gesetz verankern wollte, weil wir wussten, dass leere Versprechen in der Praxis nichts bringen, wenn sie nicht festgeschrieben sind. Der Bundesrat hat nun ein Modell entwickelt, das von der SGK übernommen wurde. Es erstaunt nicht - auch der Bundesrat hat beim Begriff des Kindes angeknüpft, und wir werden nachher noch ausführlich darüber diskutieren -, dass er ein Modell vorschlägt, nach dem Familien mit Kindern künftig höchstens 2 bis 10 Prozent und alle übrigen Versicherten 4 bis 10 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien bezahlen sollen.
Es gibt einfach einen riesengrossen Haken bei diesem Modell, das auch unsere Kommission übernommen hat: Zwar wird schon gesagt, dass die Kantone aufgefordert sein sollen, mindestens vier Einkommenskategorien zu schaffen; nur bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, diese Einkommensgrenzen selber zu definieren. Das heisst letztlich nichts anderes, als dass wir mit diesem Modell dieselbe Misere antreffen werden, die wir heute schon beim System der individuellen Prämienverbilligung haben. Es geht nicht, dass wir hier Rechtsungleichheiten nach dem Prinzip "Kantönligeist" schaffen.
Dass wir heute bereits Rechtsungleichheiten und vor allem grosse Unterschiede bei der Prämienbelastung in den Kantonen haben, das zeigt auch ein Blick in die Statistik. Ich habe die Statistik hier vor mir, die Auskunft über die Belastung durch die Kinderprämien gibt. Wir haben gesamtschweizerisch eine durchschnittliche Kinderprämie von 63 Franken pro Monat. Wenn wir das untere und das obere Ende der Skala anschauen, sehen wir auch die Unterschiede. Am meisten belastet sind Familien im Kanton Genf mit einer durchschnittlichen Kinderprämie von 95 Franken, gefolgt vom Kanton Waadt mit 86 Franken und vom Kanton Basel-Stadt mit 83 Franken. Am unteren Ende der Skala haben wir diejenigen Kantone, in denen die Kinderprämien viel tiefer liegen, auch viel tiefer als im Durchschnitt. An erster Stelle finden wir hier den Kanton Appenzell Innerrhoden mit einer monatlichen Kinderprämie von 41 Franken; es folgen der Kanton Nidwalden mit einer Kinderprämie von 44 Franken und schliesslich der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit 45 Franken pro Monat.
Die Minderheit beantragt Ihnen mit Artikel 64a ein Modell, wonach künftig eine vollständige Übernahme der Kinderprämien durch den Bund erfolgen soll. Das Zentrale an unserem Modell ist, dass nicht nur Familien mit kleinen Einkommen, sondern vor allem auch Familien mit mittleren Einkommen wirksam und einfach von der Belastung durch die Krankenkassenprämien befreit werden können. Den Kantonen kommt nach wie vor die Aufgabe zu, die Prämien von versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen; wir wollen also an diesem [PAGE 2125] Prinzip nichts ändern. Wenn unser Modell, unser Antrag zu einem Artikel 64a, angenommen würde, würde das bedeuten, dass dann auch entsprechende Anpassungen in den Artikeln 65 und 66 vorgenommen werden müssten.
Jedes Modell, auch unseres, ist letztlich von der Höhe der finanziellen Mittel abhängig, die wir für die Prämienverbilligung bzw. in diesem Fall für die Prämienbefreiung zur Verfügung stellen wollen. Von daher versteht es sich für uns auch von selbst, dass wir im Bereich der Prämienverbilligungen das Modell des Ständerates, das bereits beschlossen wurde, unterstützen. Der Ständerat schlägt nämlich vor, die Mittel für die Prämienverbilligungen um mindestens - mindestens! - 300 Millionen Franken aufzustocken. Das heisst, dass unser Modell mit diesen zusätzlichen Mitteln, die der Ständerat bereits beschlossen hat, finanzierbar wäre.
Zum Schluss noch ein Wort an die "Giesskannen-Fraktion", die uns vorwirft, dass wir hier nach dem Giesskannenprinzip alle Kinderprämien vergüten wollen: Ich möchte einfach, dass Sie sich die sozialen und wirtschaftlichen Realitäten in diesem Lande vor Augen führen: Die allermeisten Kinder in diesem Land - das sind 700 000 Kinder - stammen aus Familien mit tiefen oder mittleren Einkommen, also konkret aus Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 45 000 und 75 000 Franken. Sie sehen also: Wenn Sie unserem Minderheitsantrag zustimmen, schaffen Sie eine rasche und wirksame Entlastung für alle Familien mit tiefen oder mittleren Einkommen.