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Müller Leo · Nationalrat · 2021-09-28

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-28

Wortprotokoll

Am 14. April 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes zuhanden des Parlamentes [PAGE 1940] verabschiedet. Ziel dieser Revision ist es, den Fremdkapitalmarkt zu stärken.

Über die Revision des Verrechnungssteuergesetzes wird nun schon seit rund zehn Jahren diskutiert. Bereits im Jahr 2011 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu diesem Thema. Damals schlug der Bundesrat vor, einen Wechsel zur Zahlstellensteuer vorzunehmen. Das Parlament wies diese Vorlage dann aber, verbunden mit verschiedenen Aufträgen, an den Bundesrat zurück.

Im Jahr 2017 wurde das Parlament aktiv und entwarf die parlamentarische Initiative 17.494, "Aufhebung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren". Inhalt dieser Initiative war ebenfalls die Revision des Verrechnungssteuergesetzes zur Stärkung des Fremdkapitalmarktes.

Eine Subkommission der Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat dann Eckwerte erarbeitet. Sie hat diese Eckwerte dem Bundesrat auf dessen Verlangen hin zur Verfügung gestellt. Die parlamentarische Initiative 17.494 wurde vorderhand nicht mehr bearbeitet, um nicht parallel eine weitere Gesetzgebung zu erarbeiten.

Nun zur jetzigen Vorlage: Wir haben in der Schweiz einen relativ unterentwickelten Fremdkapitalmarkt. Wenn ein Unternehmen in der Schweiz Obligationen herausgibt, müssen auf den Zinszahlungen 35 Prozent Verrechnungssteuer abgeführt werden. In den meisten Fällen wird diese Steuer zurückerstattet, wenn die Deklaration gegenüber der Steuerbehörde erfolgt. Ebenso fliesst das Geld im Auslandsverhältnis aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen zurück. Es ist aber eine relativ komplizierte Angelegenheit. Zudem fehlt den Firmen und den natürlichen Personen die Liquidität, da zwischen der Abführung der Verrechnungssteuer und der Rückerstattung doch einige Zeit vergeht. Im internationalen Verkehr gibt es auch Situationen, bei denen das Geld nicht vollständig zurückfliesst.

Deshalb nehmen viele Unternehmen die Finanzierung nicht mehr in der Schweiz vor, sondern wickeln diese im Ausland ab; dies deshalb, weil nur die Zinszahlungen auf inländischen Obligationen der Verrechnungssteuer unterliegen, nicht jene auf ausländischen Obligationen. Das ist nachteilig für die Schweiz. Die Revision bezweckt nun, die Finanzierung wieder in die Schweiz zurückzuholen, um Arbeitsplätze zu schaffen und den Fremdkapitalmarkt zu stärken.

Was ist nun der konkrete Inhalt der Vorlage? Im Wesentlichen geht es um zwei Elemente.

1.[NB]Mit der Vorlage soll die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen weitgehend abgeschafft werden. Dies erleichtert es Unternehmen, ihre Obligationen aus der Schweiz heraus zu emittieren. Davon können nicht nur inländische, sondern auch ausländische Konzerne profitieren.

2.[NB]Als Begleitmassnahme zur Reform bei der Verrechnungssteuer soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden. Damit wird es für Anlegerinnen und Anleger attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu handeln.

Was sind nun die finanziellen Auswirkungen? Einmalig wird circa eine Milliarde Franken fehlen, weil zwischen dem Einzug der Verrechnungssteuer und der Rückerstattung nun einige Zeit vergeht, bei der eben keine Verrechnungssteuer mehr abgeführt wird. Mit dieser Lücke entsteht ein Fehlbetrag von einer Milliarde Franken. 90 Prozent davon fallen beim Bund und 10 Prozent bei den Kantonen an. Der Bund hat diese Milliarde bereits zurückgestellt, sodass sich das nicht auf das Budget und die Rechnung auswirken wird. Wiederkehrend fallen beim aktuellen Zinsniveau rund 170 Millionen Franken weg, davon wiederum 90 Prozent beim Bund und 10 Prozent bei den Kantonen. Bei der Abschaffung der Umsatzabgabe werden zudem Einnahmen von rund 25 Millionen Franken fehlen; dieser Betrag fällt allein beim Bund weg.

Insgesamt hat die Revision aber ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Beim Bund können die Mindereinnahmen mit der Reform nach etwa fünf Jahren kompensiert werden, bei den Kantonen und Gemeinden allenfalls schon früher, weil dort ein Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpuls entsteht.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat sich an zwei Sitzungen mit dieser Vorlage befasst. An ihrer Sitzung vom 17. Mai 2021 hat sie breite Anhörungen durchgeführt, wofür sie insgesamt dreizehn Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer eingeladen hat.

Zudem hat die Finanzkommission des Nationalrates gegenüber der WAK einen Mitbericht abgegeben und ihr empfohlen, auf die Vorlage einzutreten, gleichzeitig aber empfohlen, eine externe Studie zu den potenziellen finanziellen Auswirkungen aufgrund der Schwächung des Sicherungszwecks in Auftrag zu geben. Dieser Antrag wurde in der WAK mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

In der Kommission wurde ein Antrag mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Mit diesem Antrag hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, abzuschätzen, wie hoch die Einsparungen bei der Kapitalbeschaffung bei öffentlichen Körperschaften, also beim Bund, bei den Kantonen und bei den Gemeinden, sind. Die Verwaltung hat diesen Bericht auf die zweite Sitzung hin vorgelegt und geschätzt, dass bei der öffentlichen Hand rund 60 bis 200 Millionen Franken an Einsparungen erzielt werden können.

Ein Antrag in der Kommission auf einen Bericht zur Beantwortung von Fragen, wie die Auswirkungen auf die Steuerehrlichkeit wären, wurde abgelehnt, und zwar mit 17 zu 7 Stimmen.

Die WAK unseres Rates hat sich dann an der zweiten Sitzung, nämlich am 17. August, inhaltlich mit dieser Vorlage auseinandergesetzt, und sie hat mit 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Es wurden zwei Rückweisungsanträge gestellt, Sie sehen diese auf der Fahne. Mit dem einen Rückweisungsantrag soll eine Stärkung des Sicherungszweckes beantragt und eine einfache Zahlstelle eingeführt werden. Mit dem zweiten Rückweisungsantrag soll der Bundesrat beauftragt werden, die Verrechnungssteuer durch eine obligatorische Meldepflicht zu ersetzen. Beide Anträge wurden mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Diese werden nun, wie gesagt, als Minderheitsanträge hier im Rat behandelt.

Ganz zum Schluss zu den drei übrigen Geschäften: Die Kommission beantragt Ihnen, jeweils die Vorlage 2 der Geschäfte 11.047 und 15.049 sowie die parlamentarische Initiative 17.494 abzuschreiben. Alle diese Vorlagen befassen sich mit dem gleichen Thema und werden obsolet.

Ich danke Ihnen im Namen der Mehrheit, wenn Sie auf die Vorlage zum Verrechnungssteuergesetz eintreten.