Badran Jacqueline · Nationalrat · 2021-09-28
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Sinn und Zweck der Verrechnungssteuer ist die Sicherstellung, dass sowohl die Erträge auf beweglichen Vermögen als auch die zugrunde liegenden Vermögenswerte deklariert und versteuert werden. Es ist also eine höchst elegante Art der Steuersicherung, elegant vor allem aus bürgerlicher Perspektive, weil sie gleichermassen die Steuern sichert wie auch die sogenannte Privatsphäre schützt. Die Verrechnungssteuer begleitet die Schweiz seit 1944, seither wurde sie 22-mal revidiert, fünfmal vor diesem Jahrhundert, 17-mal ab dem Jahr 2000. Zum Beispiel wurden 2012 Pflichtwandelanleihen, sogenannte Coco-Bonds, von der Verrechnungssteuer befreit. Hauptnutzniesser war der katarische Ölscheich, der Coco-Bonds an der Credit Suisse hielt, mit einem netten Zins von 9 Prozent, was uns 21 Millionen Franken gekostet hat. Die Frage steht hier im Raum: Wieso müssen wir den Prinzen von Katar mit Steuersubventionen beglücken?
Damit ist auch gesagt, von was für einer Vorlage wir hier reden. Sie ist Bestandteil einer langen, langen Bestellliste der Kapitaleigentümer, die wir hier seit Mitte der Neunzigerjahre Zeile um Zeile abarbeiten. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, am Steuersystem Korrekturen vorzunehmen, wenn direkte positive volkswirtschaftliche Effekte erzielt werden können.
Befürworter argumentieren, man wolle durch die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf den Obligationen den Obligationenhandel wieder in die Schweiz holen. Die jetzige Situation sei wegen des Liquiditäts-Gaps und weil ausländische Akteure nicht alles zurückfordern können, unattraktiv. Eine Abschaffung werde auch die Finanzierungsgesellschaften, also Gesellschaften für konzerninterne Finanzierungen, zurück in die Schweiz holen.
Obwohl diese Finanzierungsgesellschaften ja eigentlich nichts anderes als Steuervermeidungsvehikel sind, kann die SP damit leben, dass man sie wieder zurückholt. Denn dann haben wir sie eher unter Kontrolle, als wenn sie in Luxemburg oder auf den Cayman Islands sitzen. Aber - Sie können es sich vorstellen - als SP können wir nicht damit leben, dass der Sicherungszweck komplett entfällt, anstatt dass er durch eine Meldepflicht ersetzt wird, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Keine Meldepflicht bedeutet aber nichts anderes als eine Rampe für Steuerhinterziehung. So entstehen die Steuerausfälle von geschätzten 170 Millionen Franken - bei höheren Zinsen wäre das viel mehr - nämlich fast ausschliesslich dadurch, dass Erträge und Vermögen nicht deklariert werden.
Steuerehrliche haben nichts von dieser Vorlage, Steuerhinterzieher hingegen schon. Das ist anachronistisch; das ist aus der Zeit gefallen! Ich weiss nicht, wo Sie die letzten zehn Jahre gesteckt haben, als wir endlich den automatischen Informationsaustausch einführten. Die SP hat Jahrzehnte für einen weissen Finanzplatz und gegen das "Steuerhinterziehungsgeheimnis" gekämpft, und sie wird es auch weiterhin tun. Deshalb beantrage ich Ihnen Rückweisung der Vorlage, um die Verrechnungssteuer auf Obligationen zwar abzuschaffen, aber durch eine Meldepflicht zu ersetzen, genau so, wie das der Bundesrat auch vorgeschlagen hat und wie es sich auch gehört. Unser Job hier im Parlament ist es, die Steuerehrlichen zu schützen und nicht die Unehrlichen!