Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2021-09-28
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion wird die Vorlage des Bundesrates zur Stärkung des Fremdkapitalmarkts unterstützen.
Es ist eine Vorlage, welche mittlerweile eine lange Vorlaufzeit hat. Sie steht in einem Spannungsfeld zwischen der Sicherung der Steuereinnahmen, also dem Vermeiden von Steuerhinterziehung, zum Ersten, einer guten Fremdkapitalfinanzierung, also einer Frage des Finanzplatzstandortes, zum Zweiten und Steuererträgen des Bundes zum Dritten. Es gilt, diese Ziele einer möglichst hohen Sicherung bei gleichzeitig hoher Wertschöpfung und des Ansiedelns von Beschäftigungseffekten in der Schweiz möglichst gleichzeitig zu erreichen, damit im Sinne einer lohnenswerten Investition auch Mindereinnahmen aufgefangen werden. Hier gilt es, eine Balance zu finden. Das ist nicht einfach. Das zeigt auch die Tatsache, dass verschiedene Reformschritte gemacht wurden, bis wir jetzt an diesen Punkt gelangten.
Zum ersten Punkt: Die Verrechnungssteuer ist eigentlich eine Sicherungssteuer. Ihr hauptsächliches Ziel ist nicht, Steuererträge zu generieren, sondern Steuerhinterziehung zu vermeiden. Darum wird auf Zinsen, Dividenden, Lotteriegewinnen usw. eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent erhoben. Sie wird zurückerstattet, wenn die Erträge in der Steuererklärung deklariert werden. So sichert sie die Besteuerung der inländischen Erträge von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Zum zweiten Punkt: Die Nachteile wurden erwähnt. Es geht um ein Liquiditätsproblem: Wenn die Zinsen oder die Dividenden hoch sind und man 65 Prozent ausbezahlt erhält, dann aber noch auf 35 Prozent Liquidität warten muss, dann ist das nicht besonders attraktiv. Es ist vor allem bei einer langfristigen Firmenfinanzierung ungünstig. Internationale Investoren meiden Obligationen, bei denen nur 65 Prozent des Zinses sofort bezahlt werden und der Rest mühsam zurückverlangt werden muss.
Grössere Firmen aus der Schweiz weichen für die Fremdkapitalfinanzierung darum aufs Ausland aus - genau das möchten wir aber eben vermeiden. Sie sehen sich gezwungen, Finanzierungsvehikel wie verrechnungssteuerfreie Obligationen im Ausland auszugeben. Das wird auch international kritisch angesehen, und es treibt Kapital, Arbeitsplätze und Beschäftigungswachstum ins Ausland - genau das möchten wir Grünliberalen nicht.
Zum dritten Punkt: Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer belaufen sich im Jahr 2022 auf geschätzte 7 Milliarden Franken. Das ist kein vernachlässigbarer Betrag. Diese Einnahmen stammen von ausländischen Begünstigten, welche die Verrechnungssteuer in vielen Konstellationen nicht oder nur teilweise zurückfordern können oder bei welchen die Rückforderung der Verrechnungssteuer ausbleibt. Das kann aus Nachlässigkeit, wegen dem Aufwand oder eben auch aus Gründen der Steuerhinterziehung passieren.
Im Idealfall trifft die Schätzung zu, wonach die Reform, dynamisch betrachtet, aufgrund von Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulsen ein sehr attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Beim Bund dürfte die Reform nach etwa fünf Jahren selbstfinanzierend sein, für die Kantone und [PAGE 1945] Gemeinden bereits früher. Es finden ja schon seit zehn Jahren Reformversuche statt. Man will die Nachteile der Verrechnungssteuer weghaben, ohne die Vorteile, den Sicherungszweck, ganz aufzugeben. Sämtliche geprüften Varianten - Stichwort: Zahlstellenprinzip - wie auch der Status quo sind massiv komplizierter und kostspieliger als das, was jetzt beantragt wird, oder eben, siehe Meldeverfahren, nicht mehrheitsfähig.
Die Vorlage des Bundesrates verzichtet jetzt, anders als noch in der Vernehmlassung, auf eine Ausweitung der Sicherung der Zinsanlagen auf ausländische Titel. Diese sind heute schon ungesichert, das ist korrekt. Die Vorlage hat gemäss Bundesrat immer noch ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Materiell ist der Verzicht auf die Stärkung des Sicherungszwecks zwar bedauerlich, aber vertretbar. Es ist ein geringer Teil, der nicht gesichert ist. Politisch dürfte das aber ein schwieriges Zeichen sein. Die Ausgewogenheit fällt weg, und das schmälert unseren Enthusiasmus ein bisschen. Wir würden gerne das eine tun, ohne das andere zu lassen. Für uns überwiegt aber, dass Teile der Nachteile der Verrechnungssteuer wegmüssen. Für uns ist die Perspektive der Unternehmen, der Beschäftigungseffekte, der Wertschöpfung, die in der Schweiz anfallen soll, das Überwiegende. Wir werden darum eintreten und die Vorlage unterstützen.
Ein Teil der Fraktion wird aber den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline auf Rückweisung und Einführung eines Meldeverfahrens unterstützen. Unsere Fraktion hat in dieser Frage in den letzten Jahren einen gewissen Wandel durchgemacht und eine Offenheit entwickelt. Ein Teil priorisiert mittlerweile klar ein Meldeverfahren. Das System ist einfacher, das Sicherungsziel wird erfüllt, und als Anleger oder Anlegerin verliert man keine Liquidität. Das sind die Gründe. Der andere Teil der Fraktion macht eine andere Beurteilung, möchte weiterhin keinen automatischen Informationsaustausch im Inland und wird dementsprechend die Rückweisung ablehnen.
In der Detailberatung werden wir im Wesentlichen die Version des Bundesrates unterstützen. Wir wollen eine schlanke Reform, die nicht noch zu weit angereichert werden sollte, mit Punkten, die sicherlich auch eine gute Idee, aber nicht unbedingt Kern der Vorlage sind. Wir möchten, dass die Reform gelingt. Das ist der Grund. Wir möchten Ihnen aber auch noch eine Einschränkung beliebt machen, um ein noch besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen. Es liegt ein Einzelantrag Gredig vor, welcher die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen auf Neuemissionen beschränken möchte. Die Aufhebung der Verrechnungssteuer auf bereits emittierten Anleihen ist mit erheblichen Steuerausfällen verbunden, ohne dass damit positive Wirtschaftsanreize gesetzt würden. Ich werde diesen Einzelantrag in Block 2 noch erläutern.
Wir werden eintreten und zum Teil den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline auf Rückweisung und Einführung eines Meldeverfahrens unterstützen.