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preparatory:AB 289408

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-28

Wortprotokoll

Der Bundesrat bittet Sie, bei all diesen Bestimmungen dem Bundesrat und damit den Minderheitsanträgen, wie sie vertreten wurden, zu folgen.

Ich komme zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d: Hier geht es um den Einbezug bzw. Nichteinbezug ausländischer Banken. Was wir Ihnen vorschlagen, entspricht einer Festigung der bisherigen Praxis. Wenn Sie der Mehrheit folgen, besteht natürlich die Gefahr, dass diese Geschäfte ins Ausland verlagert werden, weil diese dann über eine ausländische Bank erfolgen könnten.

Sie schliessen hier eine Lücke, und Sie öffnen diese Vorlage nicht weiter. Ich glaube, als Gesamtes ist doch immer im Auge zu behalten, dass wir hier einen Kompromiss suchen, der am Schluss mehrheitsfähig sein soll. Es ist zwar ein Detail, das mit dem Antrag der Mehrheit geregelt werden soll. Frau Ryser hat aber in der Begründung des Antrages ihrer Minderheit gesagt, dass Rückerstattungen zweifach erfolgen könnten. Diese Gefahr bestünde tatsächlich. Der Antrag der Minderheit bzw. der Entwurf des Bundesrates schliesst das eben aus. Man sollte diese Lücke nicht öffnen.

Ich bitte Sie also, hier der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Bei Artikel 5c Buchstabe d geht es um die Frage der Fonds. Der Bundesrat hat diese Frage eingehend geprüft und dann verworfen, und zwar insbesondere aufgrund der Komplexität, die damit verbunden wäre. Die Massnahme hätte eine weitere Schwächung des Sicherungszwecks zur Folge. Das möchten wir grundsätzlich verhindern. Gestärkt würde, wenn überhaupt, der Fondsstandort Schweiz und nicht der Fremdkapitalmarkt. Wir möchten uns bei dieser Vorlage auf den Fremdkapitalmarkt beschränken. Es ist aber trotzdem noch fraglich, ob auch der Fondsstandort gestärkt würde, denn es gibt dort insbesondere vonseiten der EU eine starke Regulierung, die dann auch entsprechend abfärbt.

Ich bitte Sie also, auch bei Artikel 5c Buchstabe d den bundesrätlichen Entwurf anzunehmen und die Minderheit zu unterstützen.

Ich komme zu den Artikeln 20b und 33a. Den Antrag der Minderheit hat Frau Birrer-Heimo begründet. Das Thema, das hier aufgenommen wird, der Formmangel, war kein Thema in der Botschaft und ist in der Kommission aufgekommen. Es hat auch keinen Zusammenhang mit der Stärkung des Fremdkapitalmarkts und gehört daher aus unserer Sicht auch nicht in diese Vorlage.

Was auch zu bemerken ist: Bei der Verrechnungssteuer gilt, dass formelle Fehler, wie beispielsweise eine fehlende Unterschrift im Formular, fehlende Beilagen usw., nicht zur Nacherhebung führen. Eine Nacherhebung alleine aufgrund von Formmängeln ist im Verrechnungssteuergesetz also eigentlich schon ausgeschlossen. Damit sind wir der Meinung, dass bei den Artikeln 20b und 33a nicht der Mehrheit gefolgt und ein sozusagen artfremder Artikel aufgenommen werden muss.

Ich bitte Sie hier ebenfalls, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Dann liegt noch der Einzelantrag Gredig zu Artikel 70e vor. Die Mindereinnahmen sollen mit diesem Antrag etwas geglättet werden. Aus unserer Sicht ist dieser Antrag aber eigentlich nicht notwendig, weil wir die Kantone ja nicht einbeziehen konnten und weil diese für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer zuständig sind. Wir sind der Meinung, dass die Bestimmung gemäss Antrag Gredig in der Umsetzung mit den Kantonen dann eher fehleranfälliger wäre, ohne dass sie einen Vorteil brächte.

Entsprechend bitten wir Sie also, auch den Einzelantrag Gredig abzulehnen. Sollte der Antrag im Ständerat, wie das angetönt wurde, noch aufgenommen werden, dann kann man das Thema dort noch einmal gründlicher besprechen. Aber unserer Meinung nach überwiegen die Nachteile die möglichen Vorteile dieses Antrages.

Zusammengefasst bitte ich Sie, bei Block 1 dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.