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Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-09-28

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28

Wortprotokoll

Auch ich kann es relativ kurz machen, ist die Initiative doch selbsterklärend.

In der Zeit der Pandemie haben wir mit den Videokonferenzen eine neue Erfahrung gemacht. Einzelne Sitzungen fanden auf diesem Weg statt. Das war zu jener Zeit eine Erleichterung, gleichzeitig wurden diese Sitzungen dadurch überhaupt erst ermöglicht. Das ist durchaus begrüssenswert.

Wir haben das Thema auch in der entsprechenden Subkommission der Staatspolitischen Kommission diskutiert und sind einhellig der Meinung, dass die Möglichkeit, solche Sitzungen via Videokonferenz durchzuführen, ein Fortschritt ist, aber dass dies eben nur in wirklichen Krisensituationen eine gute Sache ist. Sonst ist eben das physische Zusammentreffen, das Diskutieren, das Erarbeiten von Lösungen miteinander vor Ort der bessere Weg.

Nun steht die Frage der Entschädigungen im Raum. Es muss ja auch einmal bestimmt werden, wie eine solche Sitzung entschädigt wird. Da und dort kann man natürlich schon auch beobachten, dass es eben doch sehr viel einfacher und bequemer ist, eine Sitzung über eine Videokonferenz durchzuführen, statt an einen anderen Ort reisen zu müssen. Um dem Einhalt zu gebieten, nämlich dass man im Übermass solche Sitzungen veranstaltet, und auch unter Berücksichtigung des wesentlich geringeren Aufwands - denken Sie an Parlamentarier aus entlegenen Kantonen, die doch eine[NB]beträchtliche An- und Rückreise hinter sich bringen müssen, wenn sie nach Bern kommen und dann wieder zurückreisen -, meine ich, ist ein halbes Taggeld als Entschädigung durchaus korrekt. Denn man kann diese Videokonferenz ja dann bei sich im Büro bzw. zuhause durchführen und sich damit den ganzen Reiseweg und die erwähnten zeitlichen Aufwendungen ersparen.

Voilà, das ist der Hintergrund dieses Vorstosses. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

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