Fässler Daniel · Ständerat · 2021-09-29
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-29
Wortprotokoll
Sie haben vorhin stillschweigend gutgeheissen, dass Artikel 53a Absatz 1 geschaffen wird. Es soll also eine explizite gesetzliche Grundlage für eine gemeinsame Subkommission der Finanzkommissionen und der Geschäftsprüfungskommissionen geschaffen werden. Der jetzt von Kollege Stöckli begründete Minderheitsantrag möchte einer solchen Subkommission die gleichen Informationsrechte geben, welche heute die GPDel und die FinDel haben und die auch einer PUK zustehen. Zu diesem Zweck soll in Artikel 53a Absatz 2 auf Artikel 154 Absätze 1 und 2 referenziert werden. Die Minderheit möchte damit erreichen, dass die Subkommission umfassende Informationsrechte hat, wie es Kollege Stöckli dargelegt hat. Das heisst konkret, sie soll auch Protokolle der Bundesratssitzungen sowie aus Staatsschutzgründen als geheim klassifizierte Unterlagen verlangen und zudem Personen als Zeuginnen und Zeugen befragen können. Andernfalls mache die Revision keinen Sinn. [PAGE 1029]
Die Mehrheit beurteilt dies diametral anders. Der wichtigste Grund: Einer Subkommission der Aufsichtskommissionen können nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nur jene Auskunfts-, Einsichts- und Editionsrechte eingeräumt werden, die auch den Aufsichtskommissionen selber zustehen. Das heisst, die Einsichtnahme in Protokolle der Bundesratssitzungen sowie in Unterlagen, die im Interesse des Staatsschutzes oder der Nachrichtendienste als geheim klassifiziert sind oder deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufügen kann, soll ausgeschlossen bleiben, ebenso die Befragung von Personen als Zeuginnen und Zeugen. Dies alles soll der GPDel und der FinDel vorbehalten bleiben. Lässt sich ein Sachverhalt mit diesen Beschränkungen nicht sinnvoll untersuchen, kann der Weg über eine parlamentarische Untersuchungskommission eingeschlagen werden. Mit dem Einsetzungsbeschluss der Bundesversammlung für eine PUK besteht dann auch eine klare politische Legitimation.
Folgen Sie der Mehrheit, wird die Praxis der bisher ohne explizite Rechtsgrundlage eingesetzten Arbeitsgruppen kodifiziert. Dass dies ein gangbarer Weg ist, zeigt ein Blick in den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates vom 30. Mai 2010 mit dem vom Minderheitssprecher erwähnten Titel "Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA". Dort findet sich in Ziffer 1.5.3 explizit die folgende Feststellung beider GPK: "Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die GPK im Rahmen dieser Untersuchung Zugang zu allen von ihr gewünschten Unterlagen erhielten."
Ich komme zur Schlussfolgerung: Während die Minderheit in der Variante der Kommissionsmehrheit keinen Mehrwert erkennt, lehnt die Mehrheit die Variante der Kommissionsminderheit dezidiert ab. Unser Rat hat vor einem Jahr mit einer klaren Zweidrittelmehrheit entschieden, nicht auf die Vorlage einzutreten. Wir entschieden uns damit gegen das Ansinnen des Nationalrates, mit einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation ein neues Aufsichtsgremium zu schaffen. Würden Sie heute der Minderheit folgen, würden Sie diesen Entscheid faktisch wieder umstossen und durch die Hintertüre - einfach unter anderem Namen - doch ein neues Aufsichtsgremium schaffen. Dies möchte Ihre Kommission nicht. Dieser Entscheid fiel mit 9 zu 4 Stimmen.
Ich ersuche Sie daher, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.