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Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-12-12

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

In Artikel 49 legen wir die Grundlagen für die dual-fixe Finanzierung, d. h. die Übernahme von 50 Prozent der Kosten durch den Kanton und 50 Prozent der Kosten durch die Versicherungen. Dieses System ist unbestritten. Wir machen noch keinen direkten Übergang zum monistischen System, wie das eigentlich angestrebt wird. Wie erwähnt wurde, haben wir zuerst in einem Vorstoss verlangt, dass das Departement diesen Übergang genau überprüft und beurteilt, welches die Konsequenzen sind, wer der Monist sein müsste, wie das ganze System aussehen würde. Wir machen also einen ganz kleinen Schritt, der schon längst fällig ist. Ich komme bei den Übergangsbestimmungen darauf zurück. Weil dieser Schritt für die Kantone Zusatzkosten zur Folge hat, lassen wir ihnen eine gewisse Zeit für diesen Übergang.

Zum Antrag der Minderheit Rossini: Die Kommission hat bei Artikel 49 Absatz 3 mit 14 zu 8 Stimmen jenem Antrag zusgestimmt, der jetzt als Fassung der Mehrheit vorliegt. Die Minderheit Rossini will - Sie haben es gehört - die Patienten bzw. die Versicherten, die eine Zusatzversicherung haben, vom Anspruch auf ihren Anteil an der Grundversicherung ausschliessen. Die Forderung, alle Versicherten gleich zu behandeln, war für den Bundesrat mit ein Grund, diese Gesetzesrevision an die Hand zu nehmen. Bekanntlich ist heute in Artikel 49 Absatz 1 festgehalten, dass Beiträge nur an öffentliche und öffentlich subventionierte Betriebe bezahlt werden dürfen. Wir gehen jetzt bekanntlich zur Leistungsfinanzierung über, und wenn wir hier einen Teil der Versicherten von der Möglichkeit ausschliessen, auch davon zu profitieren, so müssten wir konsequenterweise eigentlich das Obligatorium wieder abschaffen, denn sonst würden wir nicht alle Versicherten gleich behandeln. Herr Cavalli, es ist aber auch ganz klar, dass nicht einfach Beiträge an Betriebe bezahlt werden und dies eine Mengenausweitung zur Folge hätte, sondern es werden nur Beiträge an Versicherte bezahlt, die sich in Privatspitälern behandeln lassen, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind.Wenn die Kantone es nicht fertig bringen, eine Bedarfsplanung mit entsprechenden Leistungsaufträgen festzulegen, welche auch die Mengenausweitung in den Griff bekommt, so müssen wir uns an die Kantone wenden, welche ihre Pflicht nicht erfüllen, und nicht einfach den Bund beiziehen, der das nun verbessern soll.

Wir haben das Problem, dass neu Bildung und Forschung nicht mehr in die Kostenabgeltung einbezogen werden dürfen; das ist ein Problem, das noch gelöst werden muss. Diese Abgrenzung wird noch einige Diskussionen hervorrufen. Vor kurzem wurde bekanntlich ein entsprechender Bericht, der im Auftrag der Sanitätsdirektorenkonferenz erstellt wurde, den Beteiligten vorgestellt und von ihnen, insbesondere von den Universitätsspitälern, nur zum Teil akzeptiert.

Ich habe es erwähnt: Für den Übergang zum dual-fixen System wird den Kantonen eine angemessene Übergangsfrist gewährt. Heute geht es darum, alle Versicherten gleich zu behandeln, ihre Leistungen entsprechend abgelten zu können, ob sie nun zusatzversichert sind oder nicht. Es geht nicht um eine Subventionierung der Privatspitäler.

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