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Michel Matthias · Ständerat · 2021-09-30

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Namens der klaren Kommissionsmehrheit votiere ich für das Eintreten auf diese Vorlage.

Inhaltlich geht es bekanntlich um zwei Bundesbeschlüsse, durch welche die Rahmenkredite Kohäsion und Migration im Gesamtumfang von 1,3 Milliarden Franken für sieben Jahre genehmigt werden sollen. Die inhaltliche Beratung dieser Vorlage haben wir in den Jahren 2018 und 2019 in beiden Räten einlässlich geführt. Beide Räte waren im Dezember 2019 mit dem Grundsatz einverstanden, dass die Schweiz diese Beiträge leistet, und sie waren auch mit deren inhaltlicher Ausrichtung einverstanden.

Diese einlässlich geführte Debatte müssen wir heute nicht wiederholen, dies umso weniger - und das soll wieder einmal in Erinnerung gerufen werden -, als die Schweizer Beteiligung an den Kohäsionsbestrebungen der EU im Jahr 2006 auch vom Volk gutgeheissen worden ist. Auch gegen das Osthilfegesetz, dessen Nachfolgegesetz nun die rechtliche Basis dieses Beitrags ist, wurde kein Referendum ergriffen. Wir haben somit eine gute, ja die beste demokratische Legitimation für unseren heutigen Beschluss; dies einfach als Hinweis für all jene im Saal, welche auf des Volkes Stimme Wert legen. Und es gilt auch in Erinnerung zu rufen, dass dieser Kohäsionsbeitrag von allem Anfang an als Schweizer Beitrag im Zusammenhang mit dem Marktzugang auf dem Weg der Bilateralen Verträge zu sehen ist; es gibt eine Balance zwischen Marktzugang und Kohäsionsverpflichtung.

Bekanntlich ist die Bezahlung dieses Beitrags in den letzten zwei Jahren in die Mühlen der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen (Insta) geraten. Die EU verweigerte ihrerseits der Schweiz die Börsenäquivalenz; wir haben reagiert und den Kohäsionsbeitrag an eine Bedingung geknüpft. Dieser werde nicht bezahlt, Zitat aus dem Beschluss: "wenn und solange die EU diskriminierende Bestimmungen gegen die Schweiz erlässt".

Man hat sich also gegenseitig blockiert, dies aus verhandlungstaktischen Gründen. Heute muss man sagen, dass diese Blockadepolitik auf keiner Seite die erwünschten Ziele erreicht hat. Nun ist diese Verhandlungsphase zum Insta Vergangenheit; ebenso sollen deshalb die Blockaden beendet werden.

Mit dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen sind wir in einer neuen Dimension der Beziehungen zur EU angelangt, welche erfordert, dass die Schweiz die Interessenlage neu beurteilt und ihre Handlungsfähigkeit wieder gewinnt. Heute geht es also einzig und allein noch um die Frage, ob die Klausel der Nichtdiskriminierung, die ich zitiert habe, welche das Parlament damals einfügte, nun entsprechend dem Antrag des Bundesrates fallengelassen werden soll. Aus Sicht der klaren Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 10 zu 2 Stimmen - soll diese Bedingung fallen, und deshalb votieren wir für Eintreten.

Wir haben uns in der Kommission eingehend mit der bundesrätlichen Motivation, der kurz- und mittelfristigen Planung und der Verhandlungstaktik auseinandergesetzt. Bundesrat Cassis hat uns den Dreiphasenplan erklärt; er wird ihn wohl heute auch noch erwähnen. Gestützt darauf unterstützt die Kommissionsmehrheit den bundesrätlichen Antrag im Wesentlichen aus folgenden Gründen, ich erwähne kurz fünf Punkte:

1.[NB]Der Bundesrat hat die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abgebrochen. Er ist nun in der Pflicht und legt einen Plan zur Deblockierung und Stabilisierung der Beziehungen zur EU vor, dies als ersten Schritt, welcher die unbedingte, nicht an Bedingungen geknüpfte Zahlung des Kohäsionsbeitrags beinhaltet. Nach Meinung der Kommission soll der [PAGE 1051] Bundesrat in diesem Schritt unterstützt werden, sonst würde nämlich das Parlament die Verantwortung an sich ziehen, und wir müssten die Verhandlungstaktik definieren, was weder unsere Aufgabe ist, noch habe ich aus unseren Kreisen eine valable Alternative gehört.

2.[NB]Auch wenn die Strategie, dieser erwähnte Dreiphasenplan, vor allem hinsichtlich der zweiten und dritten Phase unsicher ist, ist doch der erste Schritt die Voraussetzung für die weiteren Schritte. Wir sollten diesen Schritt ermöglichen.

3.[NB]Ursprünglich sollte unsere Bedingung, die Diskriminierungsklausel, ja einen gewissen Druck auf die EU ausüben, Diskriminierungen zu beseitigen oder auf neue zu verzichten. Wie schon kurz erwähnt, muss man heute feststellen, dass dieses Instrument keine Wirkung zeigte. Ebenso wenig zeigte die Nichtanerkennung der Börsenäquivalenz seitens der EU oder das Thema MRA eine Wirkung bei uns. Solche gegenseitigen Blockierungen waren und sind nicht zielführend.

4.[NB]Die Schweiz gibt mit der Deblockierung der Beiträge ein Signal, dass wir eine zuverlässige Partnerin der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten bleiben, und wir ebnen so den Weg für weitere konstruktive Schritte, unter anderem für den Aufbau des vom Bundesrat angestrebten politischen Dialogs.

5.[NB]Die Schweiz lehnt die von der EU zu oft gemachten politischen Verknüpfungen mit anderen Themen ab. Ich habe sie erwähnt: Börsenäquivalenz und MRA mit Insta oder die Verhandlungen zu Horizon und Erasmus mit der Zahlung des Kohäsionsbeitrags; diese Verknüpfungen lehnen wir klar ab. Entsprechend soll die Schweiz den Kohäsionsbeitrag nun ohne weitere Bedingungen leisten. Das ist eine Grundhaltung, und nur wenn wir selber sie einnehmen, können wir von der EU auch eine entsprechende Haltungsänderung erwarten.

Die Minderheit erachtet diese Gründe offenbar als nicht ausreichend. Sie wird ihren Nichteintretensantrag separat begründen.