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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Die Ausstellung eines Sonderprivatauszugs aus dem schweizerischen Strafregister ist eine Dienstleistung der Bundesverwaltung, für welche nach Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes eine Gebühr erhoben wird. Ausnahmen davon könnten bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Dienstleistung gemacht werden. Ein solches Interesse ist hier nicht gegeben. Der Verzicht auf die Gebühr für den Sonderprivatauszug bei einer bestimmten Kategorie von Freiwilligen würde zudem nach Subventionsgesetz eine Finanzhilfe des Bundes darstellen. Eine solche Finanzhilfe lässt sich kaum rechtfertigen, und es ergäben sich bei einer Ausnahmeregel bei der Definition von Freiwilligenarbeit unter Festlegung der Altersgrenze auch schwierige Abgrenzungsfragen.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

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