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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Das Anliegen, das hier in der Motion beschrieben ist, ist ja praktisch das gleiche wie das in der Motion Markwalder 20.3322. Ich werde mir vorbehalten, dort dann allenfalls nicht mehr zu sprechen, weil es um die gleiche Begründung geht.

Die Motion zielt in die gleiche Richtung wie einige weitere Vorstösse, die seit der Einführung des beschleunigten Asylverfahrens 2019 eingereicht wurden. Es hat sich natürlich, Herr Grossen, seit 2019 wirklich etwas verändert. Mit der Asylgesetzrevision, die am 1. März 2019 in Kraft getreten ist, gab es eine Beschleunigung der Asylverfahren. Das heisst also, dass die meisten Asylverfahren - das zeigt auch die Evaluation, die durchgeführt wurde - in 140 Tagen abgeschlossen werden. Das heisst also, dass diese Personen dann einen erstinstanzlichen Entscheid haben. Wenn sie einen negativen Asylentscheid haben, ist es natürlich nicht sinnvoll, dass sie eine Lehre antreten.

Ich gebe Ihnen aber recht, dass das System natürlich in der Vergangenheit nicht optimal war. Denn es gab Leute, die jahrelang in einem Asylverfahren waren und die dann tatsächlich in eine Lehre eingetreten sind. Dann kam während der Lehrzeit der negative Asylentscheid; das ist natürlich ärgerlich. Hier hat auch der Staat - auch wenn man sagen muss, dass es sicherlich auch verschiedene Rekurse gab - seine Aufgabe nicht optimal gelöst.

In der ablehnenden Begründung des Bundesrates wird darauf hingewiesen, dass man die Ausreisefrist verlängern kann, wenn eine weggewiesene Person kurz vor dem Abschluss steht und so ihre Lehre beenden kann. Das SEM hat am 1. August 2021 seine Weisungen zum Asylgesetz und zum AIG dahingehend angepasst, dass in begründeten Einzelfällen die Ausreisefrist von sechs Monaten auf eine maximale Dauer von zwölf Monaten erhöht werden kann. Damit wird es den Kantonen auch ermöglicht, hier entsprechend zu handeln.

Sehen Sie, es gab Fälle, vor allem auch in Ihrem Kanton, dem Kanton Bern, bei denen - und das ist ärgerlich - das Migrationsamt die Wegweisung verfügt und praktisch zum gleichen Zeitpunkt das Volkswirtschaftsdepartement die Lehre genehmigt hat. Das ist natürlich auch nicht im Sinne des Erfinders, dass jemand in Kenntnis eines negativen Asylentscheids tatsächlich eine Lehre beginnt. Es gibt auch schwerwiegende persönliche Härtefälle; Sie haben das angetönt, der Bundesrat weist auch darauf hin.

Ich möchte aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass es sich insofern um ein Übergangsphänomen handelt, als der Abbau altrechtlicher Pendenzen weit vorangeschritten ist. Wir haben, würde ich auswendig sagen, noch etwa 120 altrechtliche Fälle. Die Fälle, die Sie erwähnen, sind im Beschwerdeverfahren. Sie können nicht davon ausgehen, dass das alles Jugendliche in einer Lehre sind, sondern es sind Beschwerdeverfahren überhaupt. Altrechtliche Fälle haben wir noch 120. Die neurechtlichen Fälle werden in 140 Tagen entschieden.

Hier eine Gesetzesänderung zu machen, ist von dem her aus Sicht des Bundesrates nicht angezeigt.