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AB 290125

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30

Wortprotokoll

Die Basis dieser Vorlage ist eine Motion von Hans Hess (11.3925) aus dem Jahre 2011. Zehn Jahre ist es her, und am Handlungsbedarf hat sich nichts geändert, im Gegenteil, er hat eher noch zugenommen. Wenn wir heute die Voten der Fraktionssprecher wie auch der Kommissionssprecher gehört haben, ist klar: Es gibt einen Handlungsbedarf im Bereich der missbräuchlichen Konkurse. Aber, und das ist auch klar, das Handlungsfeld ist schwierig. Gute Lösungen sind schnell einmal bürokratisch und schlussendlich teuer. Unsere Aufgabe wird es sein, hier in diesem Gesetz einen vernünftigen Mittelweg zu finden, der vor missbräuchlichen Konkursen schützt, aber gleichzeitig Unternehmen nicht zu stark belastet. Praktiken wie die Flucht vor vertraglichen Verpflichtungen, der Missbrauch von Insolvenzentschädigungen, Wettbewerbsverzerrung durch ständiges Gründen, In-Konkurs-gehen-Lassen und Neugründen von Firmen usw. sind Probleme, welche nicht nur Gläubiger, sondern schlussendlich auch die öffentliche Hand viele tausend Franken kosten.

Man geht davon aus, dass in der Schweiz rund 15[NB]000 Konkurse pro Jahr stattfinden. Im Jahr 2019 waren es sogar 16[NB]000 Konkurse, davon waren 8500 solche, die auf im Handelsregister eingetragene Unternehmen und Rechtseinheiten angewendet wurden, 6200 auf ausgeschlagene Erbschaften und 1300 auf natürliche Personen. Heute reden wir über diese 8500 Konkurse der im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten. Da reden wir von einer Verlustsumme von 2,3 Milliarden Franken – also viel Geld für Gläubigerinnen und Gläubiger, viel Geld für die öffentliche Hand. Sie müssen wissen, wenn wir diese Zahl nehmen: 60 Prozent der Konkurse werden mangels Aktiven eingestellt. Es ist also kein Cent mehr zu holen.

Experten raten daher, dass man Massnahmen ergreifen soll. Wenn wir dem Nichteintretensantrag der Minderheit Nidegger folgen, dann verschliessen wir uns dieser Diskussion, dann sind wir nicht bereit, die missbräuchlichen Konkurse aktiv anzugehen und diesen Missstand zu beheben.

Wenn wir dem Ständerat komplett folgen, schaffen wir ein Bürokratiemonster. Wir sind in der ersten Runde der Beratungen. Wir haben also noch die Möglichkeit, dieses Geschäft einmal mit unseren Anpassungen dem Ständerat zurückzugeben, damit man den guten Kompromiss suchen kann. Zweifelsfrei, da gebe ich meinen Vorrednern recht, ist die aktuelle Vorlage noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Gleichwohl ist es wichtig, dass wir nach einer Lösung suchen. Im Ständerat hat man davon gesprochen, dass es eines Kunstwerks bedürfe. Ich glaube nicht, dass es eines Kunstwerks bedarf. Aber es braucht noch ein bisschen handwerkliche Arbeit zwischen den beiden Räten.

Wir haben drei Punkte, die für uns massgeblich sind und für die wir eine Lösung wollen. Es ist dies der Mantelhandel, ich werde in der Detailberatung noch näher darauf eingehen, es ist dies das Opting-out, die Frage, wann ein Unternehmen ein Opting-out machen darf, und zu guter Letzt die Frage: In welchem Moment darf man auf Konkurs oder Pfändung betreiben?

Das Letzte betrifft die öffentliche Hand: Die öffentliche Hand soll ein Wahlrecht zwischen der Betreibung auf Konkurs und der Betreibung auf Pfändung erhalten. Dieses Wahlrecht ist aus unserer Sicht absolut sachfremd und macht keinen Sinn. Wenn man dieses wollte, dann müsste man es sachgerecht sogar auf halbstaatliche Bereiche wie die Krankenkassen ausweiten. Die entsprechende Frage müsste man sich stellen, wenn man die Formulierung so im Gesetz drin lässt. Wir wollen aber nicht, dass sie so drinbleibt, und sehen auch diese Ausweitung nicht als zielführend an.

Noch einmal: Wir sind in dieser Beratung noch nicht dort angelangt, wo wir sein sollten. Aber es ist wichtig, dass wir die missbräuchlichen Konkurse bekämpfen und dies an die Hand nehmen, gerade in den Bereichen Mantelhandel, Opting-out und Klärung bei der Betreibung auf Konkurs.

In diesem Sinne ist die Mitte-Fraktion für Eintreten, ist die Mitte-Fraktion für eine detaillierte Diskussion und schlussendlich, und das ist entscheidend, für stärkere Regeln zur Einschränkung der missbräuchlichen Konkurse.