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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2000-03-22

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Die Volksinitiative für ein "konstruktives Referendum" erwähnt in ihrem ehrgeizigen Titel zwar "Mehr Rechte für das Volk". Ich frage mich aber - etwas provokativ gewiss -, ob dieses Instrument nicht mit dem Titel "Mehr Rechte für Interessenverbände, Parteien, Fraktionen und Unterschriften sammelnde Detailhandelsunternehmer" überschrieben werden könnte.

Warum? Eine wesentliche Folge der Einführung des konstruktiven Referendums würde darin liegen, dass gerade Interessenverbände und andere mitgliederreiche Organisationen mit lediglich 50 000 Unterschriften direkt und unmittelbar Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen könnten.

Selbstverständlich würde damit gleichzeitig der Druck auf die Parlamentarier erhöht, denn ein Gegenvorschlag könnte dem Volk nur vorgelegt werden, wenn 5 Prozent der Mitglieder des Rates diesen unterstützen würden. Die Wahrnehmung des Volksrechtes würde somit von einem parlamentarischen Entscheid abhängig gemacht, wobei zu erwähnen ist, dass die Hürde mit 5 Prozent - zehn Vertreter des Nationalrates oder drei des Ständerates - wohl bewusst nicht gerade hoch angesetzt wurde.

Es ist in diesem Zusammenhang auch nicht von der Hand zu weisen, dass die im Parlament unterlegenen Gruppierungen mit dem Instrument des konstruktiven Referendums ein zusätzliches Mittel erhalten, ihre Anliegen geltend zu machen. In der Botschaft des Bundesrates wird auf diese spezielle Folge der Einführung des konstruktiven Referendums ausführlich hingewiesen (Ziff. 436).

Es gibt aber noch andere Gründe, weshalb die CVP-Fraktion diese Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfiehlt:

1. Verlangsamung des Gesetzgebungsprozesses: Wenn die Befürworter des konstruktiven Referendums auch hartnäckig versuchen, dieses Argument zu entkräften, so muss ich doch sagen, dass dieser Versuch zwangsläufig misslingen muss. Sofern nämlich das konstruktive Referendum ergriffen wird, kann dies bedeuten, dass zuerst die Frist für die Einreichung des konstruktiven Referendums abzuwarten ist, dass eine Gültigkeitsprüfung vorgenommen werden muss und die Vorlage erst dann zur Abstimmung unterbreitet werden kann.

Gewiss kann die Frist verkürzt werden, wenn die Gültigkeitsprüfung bereits im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über den eigentlichen Gesetzestext erfolgt. Die Prüfung der Gültigkeit eines Gegenvorschlages, der notabene erst spät im Gesetzgebungsverfahren auftaucht, kann aber ohnehin einen erheblichen Zeitaufwand verursachen. Dazu kommt, dass eine erhebliche Zahl der Gültigkeitsprüfungen "l'art pour l'art" blieben, denn nur in einem gewissen Prozentsatz der Fälle würde dann auch effektiv das konstruktive Referendum ergriffen. Die Prüfung aller im Parlament eingereichten Gegenentwürfe dürfte deshalb zu einem erheblichen Leerlauf führen.

Von noch grösserem Leerlauf müsste bei der bürgergruppenfreundlichen Variante des Initiativrechtes gesprochen werden, wenn die Gültigkeitsprüfung erst nach Zustandekommen des Gegenvorschlages und damit des konstruktiven Referendums erfolgen und sich dabei die Ungültigkeit herausstellen würde. Dann wären auch die Unterschriftensammlungen sinnlos erfolgt.

2. Kohärenz der Rechtsordnung: Dies ist mithin wohl das wichtigste Argument, welches für die Ablehnung der Volksinitiative spricht. Ein in sich kohärentes Recht verlangt, dass es keine inneren Widersprüche geben darf. Insbesondere ist es unerwünscht, dass das Gesetzesrecht dem Verfassungsrecht und dem zwingenden Völkerrecht zuwiderläuft. Zwar kann mit dem Hinweis auf die Gültigkeitsprüfung dieses Argument teilweise entkräftet werden. Sie alle wissen aber so gut wie ich, dass auch im Rahmen einer Gültigkeitsprüfung die Meinungen, vor allem diejenigen meines Berufsstandes, weit auseinander gehen können. So könnte sich denn schliesslich die von den Initianten mehr oder weniger akzeptierte Gültigkeitsprüfung als Rohrkrepierer erweisen, und zwar dann, wenn der Gegenvorschlag oder die von mehr als 5 Prozent der Mitglieder unterstützten Minderheitsanträge schlussendlich von der Mehrheit des Parlamentes für ungültig erklärt würden. Wenn die Gültigkeitsprüfung von einer Behörde und schliesslich, was vielleicht einmal Realität werden könnte, vom Bundesgericht vorgenommen würde, ergäbe dies eine weitere zeitliche Verzögerung. Grundsätzlich darf an dieser Stelle ergänzt werden, dass die allgemeine Volksinitiative den Anliegen der Initianten besser Rechnung trägt. Aus diesem Grunde begrüsst die CVP-Fraktion den Entscheid der SPK, die Arbeiten zur Modernisierung der Volksrechte zügig an die Hand zu nehmen.

3. Es handelt sich um eine kaum nachvollziehbare Multiple-Choice-Demokratie: Es können allerlei denkbare Alternativen und Gegenvorschläge Gegenstand eines konstruktiven Referendums bilden. Dies kann unweigerlich dazu führen, dass sich der Bürger im Rahmen einer Abstimmung den verschiedensten rechtsetzenden Gebilden gegenübersehen wird. Der politische Diskurs wird immer komplizierter und für den Bürger kaum mehr nachvollziehbar. Im Anhang zur Botschaft sind nicht von vornherein auszuschliessende Szenarien aufgelistet, auf die ich an dieser Stelle nicht mehr näher eingehen will.

4. Zum möglichen Bedeutungsverlust des Parlamentes: Mit der Einführung des konstruktiven Referendums geht unweigerlich die Gefahr einer Herabsetzung der Ausgleichsfunktion des Parlamentes einher. Derzeit ist das Parlament gezwungen, bei der Gesetzesberatung die verschiedensten Interessen zu berücksichtigen und für eine ausgewogene Vorlage zu sorgen. Politische Gruppierungen könnten sich mit dem Hinweis auf die Ergreifung des konstruktiven Referendums aus diesem Verfahren der Kompromisssuche von vornherein verabschieden. Mit der Möglichkeit des konstruktiven Referendums erhielte jede politische Gruppierung überdies die Möglichkeit, irgendeinen Bestandteil des Kompromisspaketes anzufechten. Das bei der Kompromisssuche alles beherrschende Prinzip von Geben und Nehmen könnte später mit der Ergreifung des konstruktiven [PAGE 394] Referendums aus den Angeln gehoben werden und verlöre damit seine eigentliche Grundlage.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die CVP-Fraktion, die Ablehnung der Volksinitiative "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag" zu beantragen und den Minderheitsantrag abzulehnen.