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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Änderung des Bundesgesetzes zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen, wie sie vom Motionär beantragt wird, nicht zur gewünschten Liberalisierung führt. Denn die Registerbehörden müssten nach wie vor prüfen, ob eine Marke oder ein Firmenname gegen dieses Gesetz verstösst. Neu müssten sie prüfen, ob die Benutzung oder die Eintragung eines Zeichens als Marke oder Firma geeignet ist, das Publikum in Bezug auf das Bestehen einer Verbindung zwischen dem Zeichenbenutzer und der Organisation irrezuführen. Nach welchen Kriterien und wie eine solche Prüfung vorzunehmen wäre, ist aber völlig offen.

Das Backofen-Beispiel scheint eher etwas logisch zu sein, aber in vielen anderen Fällen ist nicht auf den ersten Blick, prima vista ersichtlich, was in den Tätigkeitsbereich der internationalen Organisation fällt. Auch aufseiten der Zeichenanmelder ist der Vergleichsparameter unklar: Sollen die Registerbehörden bei ihrer summarischen Prüfung auf die angebotenen Waren oder Dienstleistungen abstellen, oder ist der Firmenzweck heranzuziehen? Es gibt verschiedene offene Fragen, die man klären müsste.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass durch diese unklare Ausgangslage auch das Gegenteil von dem entstehen könnte, was im Interesse der Schweizer Wirtschaft liegt: Die Rechtsunsicherheit und der Prüfungsaufwand könnten zunehmen. Eine Änderung des Gesetzes, so wie sie der Motionär fordert, ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht wünschenswert.

Die Herabsetzung des bisherigen Schutzes auf das Niveau von Artikel 6ter PVÜ stünde im Widerspruch zur Schweizer Aussenpolitik. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz weiterhin als Sitzstaat zwischenstaatlicher Organisationen attraktiv bleiben soll. Den vom Motionär ins Feld geführten Privatinteressen steht das gewichtige öffentliche Interesse entgegen, die Attraktivität der Schweiz als Sitzstaat internationaler zwischenstaatlicher Organisationen zu erhalten. Es sind rund vierzig internationale Organisationen, die heute ihren Sitz in der Schweiz haben.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.